Start Allgemein PICAM/ Piccor AG von Rechtsanwalt Jochen Resch

PICAM/ Piccor AG von Rechtsanwalt Jochen Resch

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Unsere Recherchen zum Thema PICAM, PICCOR, Varian sind weiter fortgeschritten. Die Ergebnisse sind erschreckend. Sie zeigen eine Intransparenz und Fragwürdigkeit, die bei jedem Anlageberater die grellrote Lampe hätte angehen lassen müssen! Dabei geht es nicht nur darum, dass die angebotenen Produkte, wie Derivate, schon für sich genommen hoch risikobehaftet sind, sondern dass das ganze Konstrukt rund um den sogenannten PICAM Unternehmensverbund die latenten Risiken völlig unkalkulierbar waren.Was ist der PICAM Unternehmensverbund?
Vermutlich sind es drei Firmen, die dazu gehören. Da ist zunächst die Swiss Finanzgroup AG mit dem Verwaltungsrat Thomas Entzeroth mit Sitz in Baar im Schweizer Kanton Zug. Dort befindet sich auch die PICCOR AG mit dem Verwaltungsrat Peter Züllig. Die Dritte im Bunde könnte die SwissPro GmbH mit der Geschäftsführerin Gabriela Laub oder auch die PROPEC Gesellschaft für analytische Wirtschaftsberatung mbH mit dem Geschäftsführer Andreas Riedel sein.

Was macht der PICAM Unternehmensverbund?
Geworben wurden die Anleger der PICAM mit dem großartigen Versprechen „Private Banking Swiss made“, die durch „ihr Fachgebiet spezialisierte Mitglieder“ ein individuelles Vermögensmanagement tätigen. Angeblich haben rund 3.000 Anleger über 300 Millionen Euro in das PICAM Geschäftsmodell investiert.

PICAM Unternehmensverbund weitgehend gescheitert
Aber das dürfte wohl alles nur eine schöne Fassade sein. Die SwissPro GmbH, die eigentlich Pro Swiss Marketinggesellschaft mbH heißt, wurde aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bereits im Jahr 2009 aufgelöst. In ihren Bilanzen waren fünfstellige Jahresfehlbeträge ausgewiesen.

Der letzte Jahresabschluss der PROPEC Gesellschaft für analytische Wirtschaftsberatung mbH stammt aus dem Jahr 2013. Der Sitz wurde von Berlin jetzt nach Hamburg verlegt. Gleichzeitig ist Geschäftsführer Andreas Riedel ausgeschieden. Der schon häufiger als Liquidator aufgetretene Dr. Rolf Schwentowski hat das Ruder übernommen. Grund genug für Anleger, sich zu sorgen.

Was macht Treuhänder bei PICAM und PICCOR?
Aber auch sonst sind die Zweifel an dem Geschäftsmodell der PICAM nach unseren Recherchen nicht beseitigt, sondern bekräftigt worden. Die PICCOR AG, über die ja die Vermögensverwaltung geleitet wurde, ließ sich von dem Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach eine Anlagebestätigung ausstellen.

Im Jahr 2015 wurden für die Jahre 2002 bis 2014 zweistellige Anlageergebnisse ausgewiesen. Im Jahr 2003 waren es 30,08 % und im Jahr 2014 immerhin noch 20,20 %. Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach ist gleichzeitig Treuhänder gegenüber den PICAM-Anlegern. Er hat die Anlegergelder entgegengenommen und an die PICCOR AG weitergeleitet. Viele werden dem Treuhänder und Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach ihr Vertrauen geschenkt haben.

Warum steht PICCOR auf der Warnliste der FINMA?

Aber wie ist es möglich, dass trotz dieser exzellenten Ergebnisse die PICCOR AG am 16.01.2017 auf der Warnliste der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gelandet ist? Die PICCOR selber teilte 4 Monate später lediglich lapidar mit, dass sie die neu geforderten Standards und Regulierungen nicht erfüllen könne. Eine solche Aussage steht wohl in krassem Gegensatz zu der Werbeaussage, dass man den Schweizer Maßstab im Vermögensmanagement „halten wolle“.

Die PICCOR AG hatte sich in der Bahnhofstraße 9 in Baar niedergelassen. Baar gilt als Steuerparadies. Von 2009 bis 2013 war der jetzige PICAM Sales-Manager Thomas Entzeroth Präsident des Verwaltungsrates. Jetzt hat Peter Züllig diesen Posten übernommen. Die PICCOR AG sollte die Vermögensverwaltung durch die „Anlage von Kapital in einem Anlagesystem von Derivaten“ durchführen. Eine schwammige Aussage, die nicht verifizierbar ist. Welche Derivate sollen das sein und von welchem Handelsplatz sollten die Transaktionen durchgeführt werden?

Aus PICAM wird PICCOR wird PICCOX

So nimmt es nicht wunder, dass die PICCOR ins Visier der FINMA geraten ist. Man könnte davon ausgehen, dass die PICCOR deswegen schnellstens die Schweiz verlassen hat. Vermutlich gibt es damit auch den Zusammenhang, dass die Anlagen der PICAM-Anleger in das nächste mehr als fragwürdige Produkt verlegt wurde. Es ist eine Anlage namens PICCOX.

PICCOX macht Inhaberschuldverschreibung
Die PICCOX ist eine Inhaberschuldverschreibung auf PICCOX SEC Comp 2017/6400 von PICCOX SECURITISATION SA A19CXZ. Dies ist die Produktbezeichnung mit der WKN A19CXZ bzw. ISIN DE000A19CXZ0. Die PICCOX SECURITISATION SA A19CXZ hat ihren Sitz in Luxemburg. Verwaltungsrat ist Stephan B. Bei dem Produkt handelt es sich um ein Index/Tracker-Zertifikat mit dem Emissionstag 03.05.2017 und einem Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro. Aber ist den Anlegern klar, dass die Fälligkeit des Zertifikates erst am 31.12.2030 ist?

Und wer ist im PICAM Unternehmensverbund die Varian?
Die Varian AG ist jene Gesellschaft, die für die PICCOR AG angeblich die eigentliche Vermögensverwaltung gemacht hat und gegen die Allround-Verwaltungsrat und PICAM-Sales-Manager Thomas Entzeroth die Anzeige erstattet hat. Anders steht es allerdings in dem Blog der PICAM.

Die Varian AG aus Liechtenstein war zu keinem Zeitpunkt vermögensverwaltend für die PICCOR AG tätig. Inzwischen gibt es auch die VARIAN defensive capital GmbH und auch die VARIAN DC Service GmbH mit Gesellschafter Rechtsanwalt Benjamin Richert und Geschäftsführer Pascal Savelsberg, der auch noch Geschäftsführer und Gesellschafter bei der PICAM ist. Und jetzt taucht auch noch die Moventum auf.

Oder ist das Geld der PICAM Anleger bei der LIT Ltd. in Gibraltar?
Wenn es nicht die PICCOR war, wer war es dann? Es war die LIT Ltd. in Gibraltar. Dort ist ein Peter Meller der Vorstand. Eine Anfrage des Finanzinformationsdienstes „DieBewertung“ in Gibraltar hat ergeben, dass es eine LIT Ltd. in Gibraltar nicht gibt bzw. diese nicht im dortigen Register eingetragen ist. Hier wird der „Schweizer Maßstab im Vermögensmanagement“ noch einmal getoppt.

Was soll die PICAN Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft Berlin?

Vor diesem Hintergrund klingt es wie blanker Hohn, wenn Thomas Entzeroth mit seinem Anwalt Benjamin Richert eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erhoben hat. Der Satz in dem Schreiben vom 18.12.2017 „Seien Sie versichert, dass wir, auch gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden, alles unternehmen, um ihr Vermögen zu sichern und die Angelegenheit aufzuklären.“ Was soll das? Es sind doch alles dieselben Leute? Ist das eine Selbstanzeige?

Bei PICAM machen sich die Böcke zu Gärtnern
Der Verdacht, dass sich der Bock hier zum Gärtner macht, wird noch dadurch bestätigt, dass wohl jedem Wirtschaftsstrafrechtler bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaft in Berlin völlig überlastet ist und dass die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Beteiligte in der Schweiz oder gar in Gibraltar wenn überhaupt, dann erst in Jahren Früchte trägt. Es ist wohl nicht übertrieben, zu behaupten, dass man am besten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin macht, wenn man will, dass das Strafermittlungsverfahren ins Leere läuft.

Lassen sich PICAM Anleger beschwichtigen? Was ist mit Ausschüttungen?
Nach eigenen Beobachtungen scheint aber die auch über Blogs verbreitete Beschwichtigungspolitik der PICAM Führung durchaus Früchte zu tragen. Zumindest hat es den Anschein, als seien viele PICAM Anleger erst einmal besänftigt und vielleicht haben auch manche das Gefühl, dass es so schlimm nicht ist, weil sie doch einen Gutteil ihres eingesetzten Kapitals bereits durch Ausschüttungen wieder zurückerlangt haben.

Müssen PICAM Anleger Ausschüttungen wieder zurückzahlen?
Das könnte sich als bitterer Irrtum der PICAM Anleger erweisen. Sollten sich die Zweifel an dem Geschäftsmodell der PICAM als richtig erweisen, könnte auf die PICAM-Anleger eine böse Überraschung warten. Wenn das gesamte Geschäftsmodell PICAM gar nicht so funktioniert hat, wie es den Anlegern so schwammig dargestellt war, dann könnte es sich um sogenannte „Scheingewinne“ gehandelt haben, die die Anleger erhalten haben. Scheingewinne müssten im Falle des Zusammenbruchs der PICAM und einer Insolvenz grundsätzlich wieder zurückgezahlt werden.

PICAM Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz
Im Ergebnis ist den PICAM Anlegern also dringend zu raten, schnell zu handeln. Anlageberater, die dieses undurchsichtige Modell empfohlen haben, müssen sich fragen lassen, ob sie anleger- und anlagegerecht beraten haben, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wird ein Anleger falsch beraten oder werden ihm wesentliche Fakten nicht erklärt, steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu.

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