Start Allgemein Aras Group DWC LLC – Werbung trotz BaFin-Verbot?

Aras Group DWC LLC – Werbung trotz BaFin-Verbot?

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Die BaFin hatte der ARAS Group vor einiger Zeit die Werbung für das Kreditgeschäft untersagt laut nachfolgender Anordnung:„Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten.

Die Darlehensverträge sahen trotz ihrer Bezeichnung als „Nachrangdarlehen“ die unbedingte Rückzahlbarkeit der Darlehenssummen vor. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“

Trotz dieser eindeutigen Aufforderung konnte uns ein User nun erneut auf eine entsprechende Werbeanzeige der ARAS Group aus Dubai aufmerksam machen. Schon in der Vergangenheit hat sich das Unternehmen nicht an die Anordnung gehalten und scheint es auch in Zukunft nicht machen zu wollen. Dabei sollte doch auch den Verantwortlichen der ARAS Group und deren deutschem Rechtsanwalt Andreas Ehlen aus Berlin eigentlich unmissverständlich klar sein, dass man nicht mehr für derartige Nachrangdarlehen werben dürfe. Nun, ich bin überzeugt, dass die BaFin hier nicht untätig bleiben wird, um dem verbotenen Treiben ein Ende zu bereiten.

Was wir nicht verstehen, ist, warum sich die ARAS Group keine BaFin-Zulassung holt, um ihr Kreditgeschäft in Deutschland gesetzeskonform und rechtlich sauber zu betreiben. In Deutschland hat man doch angeblich über 300 Millionen Euro an Krediten vergeben, scheint also mithin auf diesen Markt ausgerichtet zu sein…

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