Start Allgemein iFunded und das Fehlen wichtiger Informationen im VIB

iFunded und das Fehlen wichtiger Informationen im VIB

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Nun, bisher haben wir die Immobiliencrowdfunding-Plattform iFunded zu den guten, seriösen und anspruchsvollen Plattformen dieser Art in Deutschland gezählt. Diese Einschätzung müssen wir nun offensichtlich revidieren, denn aus unserer Sicht verschweigt iFunded wesentliche Informationen zu einem Geldeinsammler im derzeit hinterlegten Vermögensanlage Informations Blatt. Es handelt sich dabei um Informationen, die wenn man diese veröffentlichen würde, sicherlich dazu führen könnten, dass die Anleger dann Abstand von einem Crowdinvestingprojekt nehmen könnten bzw. möglicherweise sogar das eingezahlte Kapital zurückhaben wollen. Im Umkehrschluss würde das natürlich eine finanzielle Einbuße für  iFunded bedeuten.Das wäre sicherlich eine unschöne Situation für das Unternehmen, aber iFunded würde durch einen sofortigen STOP des umstrittenen Projektes auf seiner Plattform bis zur Klärung des Sachverhaltes sich und den Anlegern einen großen Dienst erweisen.

Wir haben iFunded eine konkrete Presseanfrage zu dem Vorgang übermittelt, die das Unternehmen leider nicht beantwortet hat. Wir haben aber sämtliche gesammelten Informationen bei einem bekannten deutschen Rechtsanwalt aus dem Bereich des Anlegerschutzes zur Sicherheit hinterlegt. Wir sehen das Unternehmen iFunded im Falle von auftretenden Problemen dann in der Mithaftung auf Grund des Wissens, dass das Unternehmen hat.

Wir sind auch der Meinung, dass iFunded angehalten ist, ab Kenntnis der Umstände, den Geldeinsammler darauf aufmerksam zu machen, dass solche Informationen Bestandtteil des Vermögensanlegen Informations Blattes sein müssen nach ständiger Rechtsprechung des BGH. Kommt der Geldeinsammler dem nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach, ist iFunded aus unserer Sicht ganz klar verpflichtet, Angebote dieses Geldeinsammlers solange zu stoppen, bis die Informationen im VIB vermerkt wurden.

Parallel dazu haben wir über unseren Rechtsanwalt auch eine Mitteilung an die BaFin gemacht, mit der Bitte,  sich des Vorganges anzunehmen. Wir sind uns sicher, dass die BaFin hier tätig werden wird. Vielleicht ist der Geldeinsammler aber selber so klug und denkt über eine Fortführung des Projektes nach, um die bekanntgewordenen Tatsachen gegen ihn mit den zuständigen Behörden bzw. Personen zu klären. Das sollte doch innerhalb kürzester Frist eigentlich möglich sein aus unserer Sicht.

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