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Musterverfahrensantrag Lloyd Fonds AG

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Musterverfahrensantrag

Kategorie: Angaben in:

Verkaufsprospekten, Vermögensanlagen-Informationsblättern und wesentlichen Anlegerinformationen nach dem Verkaufsprospektgesetz, dem Vermögensanlagengesetz sowie dem Investmentgesetz

Eingang bei Gericht: 22.06.2006
Aktenzeichen: 4 OH 2/17 KapMuG
Firma: Lloyd Fonds AG (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen)

Feststellungsziele / Lebenssachverhalte:

1. Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt über die Beteiligung am LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO II in der Fassung vom 05.02.2007 (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) unrichtig, irreführend und unvollständig ist, insbesondere wird festgestellt,

a.

dass die zu erwartende Neutonnage und die Nachfrage sowie die Marktaussichten für Containerschiffe im Verkaufsprospekt falsch und/oder irreführend dargestellt wird und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

b.

dass im Verkaufsprospekt keine ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweise auf Wechselkursrisiken aus der Finanzierung in japanische Yen und über den Abschluss einer „105%Klausel“ mit finanzierenden Banken enthalten sind, und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

c.

dass im Verkaufsprospekt kein ordnungsgemäßer und ausreichender Hinweis darauf enthalten ist, dass die Musterbeklagte die SECHZEHNTE PAXAS Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH kontrolliert, welche selbst als mittelbar Beauftragte der Treuhänderin damit beauftrag ist, die Interessen der Anleger auch im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Fonds wahrzunehmen und weshalb eine aufklärungspflichtige Interessenkollision und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

d.

dass entgegen der Prospektdarstellung durch eine Investition in verschiedenen Größenklassen der Containerschifffahrt keine Risikostreuung erreicht wurde und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

e.

dass die Angaben der Schiffbetriebskostensteigerungen der Schiffe des LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO II in der tabellarischen Darstellung auf S. 59 des Verkaufsprospektes unvertretbar niedrig sind und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

f.

dass im Verkaufsprospekt kein hinreichender Hinweis darauf enthalten ist, dass die Kaufpreise für die Schiffe des LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO II den Marktwert der Schiffe weit überstiegen und insbesondere die auf den S. 25 bis 28 des Verkaufsprospektes enthaltenen Aussagen, dass die Kaufpreise der Schiffe des Fonds „günstig“ wären, falsch sind und dass insoweit erhebliche Prospektfehler vorliegen;

g.

dass im Verkaufsprospekt kein ordnungsgemäßer und ausreichender Hinweis auf das Haftungsrisiko der Anleger und das Risiko des Wiederauflebens der Haftung enthalten ist, insbesondere die Angaben zur Haftung gemäß §§ 171 f. HGB auf S. 14 und S. 19 falsch und irreführend sind und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

h.

dass im Verkaufsprospekt kein ordnungsgemäßer und ausreichender Hinweis enthalten ist, dass aufgrund des hohen Weichkosten- und Fremdfinanzierungsanteils das Risiko eines Totalverlustes der von den Anlegern geleisteten Einlage deutlich ansteigt und die im Verkaufsprospekt enthaltenen Hinweise nicht dazu geeignet sind, dieses gesteigerte Totalverlustrisiko ordnungsgemäß, ausreichend und richtig darzustellen und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

i.

dass die Sensitivitätsanalysen auf den S. 62 f. des Verkaufsprospektes für eine sachgerechte Risikodarstellung irreführend sind und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

j.

dass der Verkaufsprospekt keinen Hinweis auf die Erweiterung des Panamakanals enthält und demnach nicht über den wegfallenden Wettbewerbsvorteil der Panama-Schiffe aufklärt wird, obwohl dein solcher Hinweis erforderlich gewesen wäre und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt.

k.

dass der Verkaufsprospekt in seiner Gesamtschau die Risiken verharmlost und dieser damit nicht dazu geeignet ist, den Anleger hinreichen über die Risiken der Anlage zu informieren.

2. a)

Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer 1.a) bis 1.k) aufgezeigten Prospektmängel jeweils für die Musterbeklagten bei der gebotenen sachkundigen Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennbar waren.

b)

Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer 1.a) bis 1.k) aufgezeigten Prospektmängel jeweils für die Musterbeklagten auch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung des Verkaufsprospektes erkennbar waren.

3. …

4. …

5. …

6. …

5.

Knappe Darstellung des Lebenssachverhalts

Der Musterkläger macht gegen die Musterbeklagte Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt der Lloyd Fond AG zum Lloyd Fonds Schiffsportfolio II vom 05.02.2007 geltend.

Der Musterkläger zeichnete am 27.03.2007 eine Beteiligung am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II in Höhe einer Nominalbeteiligung von USD 50.000,00 zzgl. 5 % Agio. Beratung und Vertrieb der Anlage erfolgte durch die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die hier Beklagte. Der Kläger erhielt im Jahr 2008 eine Ausschüttung in Höhe von insgesamt 952,68 EUR.

Der Musterkläger behauptet, die Kapitalanlageberaterin der Musterbeklagten habe ihr beim Gespräch am 27.03.2007 in den Geschäftsräumen der Musterbeklagten in der Müllerstraße 34a in Berlin die streitgegenständliche Beteiligung empfohlen. Der Emissionsprospekt sei ihm erst am Tag der Zeichnung übergeben worden, die Beraterin habe sich jedoch anhand des Emissionsprospektes vorbereitet und bei der Beratung die vermeintlichen Chancen des Fonds referiert. Die fehlerhaften Angaben im Emissionsprospekt (vgl. diesbezüglich obige Feststellungsziele) seien danach unmittelbar in das Beratungsgespräch eingegangen.

Die Musterbeklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass der Musterkläger den Prospekt erst bei der Zeichnung und nicht bereits vorab übergeben wurde. Der Musterkläger sei auf der Grundlage des Prospekts umfassend beraten worden. Angebliche Prospektfehler seien für die Anlageentscheidung des Klägers nicht kausal gewesen. Die Musterbeklagte erhebt die Einrede der Verjährung.

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer Beklagte /
Beklagter
gesetzliche
Vertretung
Funktion Straße PLZ / Ort
1 Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertreten durch den Vorstand Theodor-Heuss-Allee 72 60486 Frankfurt am Main
Unterzeichner: Landgericht Berlin

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