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IG Lombard – Rausgeworfenes Geld?

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Wir fragen uns, weshalb Sie eigentlich noch einen Mitgliedsbeitrag bei der IG Lombard bezahlen? Aus unserer Sicht ist das rausgeworfenes Geld, da die IG nicht Ihnen nützt, sondern diejenigen, die Sie ins „finanzielle Verderben“ geführt haben. Unserer Meinung nach sollten Sie lieber gegen ihren Vermögens- oder Finanzberater juristisch vorgehen, da haben Sie bessere Chancen.

Warum wir uns mal wieder mit diesem Thema beschäftigen? Anlass ist ein Rundschreiben der IG Lombard, das aus unserer Sicht als eine „traurige Bankrotterklärung“ darstellt, denn der Hinweis auf ein Urteil eines Amtsgerichtes ist schon recht vermessen. Amtsgerichte haben nicht die Fachkompetenz, solche Dinge zu beurteilen. Fragen Sie die verantwortlichen Herren der IG doch einmal, wie so mancher Prozess gegen Vermittler vor Landgerichten ausgegangen ist? Sie sehen aber auch an dieser Veröffentlichung ganz deutlich, dass es hier um die Vermittler geht, nicht um die geschädigten Anleger, sonst würde man doch hier einmal Urteile zitieren, bei denen Anlegern Schadensersatz zugesprochen wurde. Wäre das nicht relevanter für die Anleger?

Natürlich hat die IG recht damit, dass der Inhalt der Gespräche des Gläubigerausschusses nicht im Detail nach außen dringen dürfen. Deshalb hat man ja auch so ein dreistes Verhalten anlässlich der letzten Wahl der Gläubigerausschussmitglieder abgezogen. So kann man gemeinsam mit Herrn Schreiber dann eben alles das „ruhig halten“, was auf Versäumnisse der Berater hinweisen würde. Taktisch ist das sicherlich clever gemacht, aber für alle Anleger dann sehr schädlich. Hier bestimmen ihre möglichen „Falschberater“, was man ihnen erzählt oder auch nicht.

Hier nun folgt das Schreiben der IG Lombard an die Mitglieder:

Liebe IG – Mitglieder / innen,

bei der Gläubigerversammlung der Lombard Classic GmbH & Co. KG, die wie geplant am 19.09.2017 in Chemnitz abgehalten worden ist, wurden Herr RA Dr. Sieprath, Herr Schreiber und Herr Stütz (IG Lombard) in den Gläubigerausschuss gewählt. Damit ist der Gläubigerausschuss des LC3, der weitreichende und mitentscheidende Befugnisse für die jetzt anstehenden Verfahren hat, mit dem des LC2 identisch. Hierdurch wurde ein aus unserer Sicht wichtiger Schritt zu positiven Synergieeffekten für die beiden Gesellschaften erreicht.

Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch, dass „Alles weg!“ ist, sondern ganz im Gegenteil, es sichert die verbliebenen Vermögenswerte beider Fondsgesellschaften und ermöglicht rechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen und unberechtigte Rückforderungen gegenüber den Anlegern abzuwehren, um so zusätzliches Kapital für die Anleger zu erstreiten.

Allerdings befinden sich sämtliche Pfandgegenstände noch bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Eine unabhängige Bewertung der Pfandgegenstände war bislang noch nicht möglich. Eine Veräußerung der Pfandgegenstände wird erst in den kommenden Monaten bzw. Jahren möglich sein.

Die Höhe der Insolvenzquote lässt sich daher derzeit (noch) nicht einschätzen. Die endgültige Höhe der Insolvenzquote wird im Übrigen entscheidend davon abhängen, wie erfolgreich sich die verantwortlichen Personen und Institutionen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken etc.) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen lassen.

Selbstverständlich werden wir über den Gläubigerausschuss darauf hinwirken, dass der Insolvenzverwalter sämtliche Rechtsmittel ausschöpft, um so viel wie möglich Ihres Kapitals zurück zu holen.

Zu den wieder zunehmenden Anrufen und Anfragen, bezüglich unserer Aufgaben und Zielen, nach Eröffnung der Insolvenzverfahren und Wahlen der endgültigen Gläubigerausschüsse möchten wir, als Gründungsmitglieder der IG-Lombard auf folgende Punkte hinweisen:

1. Zukünftige Aufgaben und Ziele der IG Lombard:

  • Fortlaufende Information und Betreuung über die jetzt anstehenden (nimmt zur Zeit täglich ca. 2 bis 3 Stunden in Anspruch)
  • Betreuung und Hilfestellung von individuellen Anfragen und Problemen (z.B. bei Nichtanerkennung von Forderung durch den Insolvenzverwalter)
  • Begleitung, auch eventuell mit finanzieller Unterstützung, von IG – Mitgliedern bei Musterprozessen gegen die verantwortlichen Protagonisten und damit gegen das Die daraus erzielten Erfolge und Erkenntnisse kommen ausschließlich IG Lombard Mitgliedern zu Gute.
  • Einholung von Gutachten für gerichtliche Verfahren und die Verwertung von Pfandgütern.
  • Sichtung und Prüfung der Pfandgüter, eigene Begutachtung der Pfandgüter (Recherche für eine maximale Verwertung)
  • Informationen und Stellungnahmen zu anderen Bestrebungen am Markt und entsprechende Pressemitteilungen gegenüber den
  • Pflege der internen Internetseite der IG – Lombard mit entsprechenden Informationen und News
  • Bündelung und Koordination von Kontakten und Hintergrundwissen
  • Koordination zur Einbeziehung von IG – Mitgliedern, die den rechtsberatenden Berufen angehören wie z.B. Wirtschafts- und Steuerberater, Rechtanwälte, Gutachter, usw. in die anstehenden Aktivitäten.
  • Begleitung und Initiierung von entsprechenden Verfahren gegen das Haftungskonsortium
  • Begleitung und Hilfestellung bei der Durchsetzung von Zurückbehaltungsrechten bei eventuellen Rückforderungen z.B. durch den

 

2. Informationspolitik der IG – Lombard:

Da die Mitglieder des Gläubigerausschusses an eine Verschwiegenheitserklärung gebunden sind und wir uns in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren befinden, ist es immer schwierig, die IG Mitglieder mit den entsprechenden Informationen zu versorgen, ohne gegen die gesetzlich auferlegte Verschwiegenheitserklärung zu verstoßen.

Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass die Gegenseite über die Strategien und konkreten Schritte des Gläubigerausschusses in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter informiert wird, um somit mögliche Gegenmaßnahmen zum Schaden unserer Mitglieder zu verhindern. Bei über 2.000 IG-Mitgliedern kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich darunter nicht auch Informanten der Gegenseite befinden.

Die Folgerung, man hört nichts von der IG Lombard und deswegen tun die von der IG Lombard nichts, ist definitiv falsch. Man kann schließlich auch und häufig viel effizienter im Verborgenen agieren und wirken.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir über unsere zahlreichen Aktivitäten derzeit nicht in der „Öffentlichkeit“ berichten können.

3. Klagen und Prozesse:

Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass die Mitgliedschaft in der IG Lombard nicht ausschließt, das Berater / Vermittler dennoch verklagt werden. Es ist somit definitiv beides möglich, die Mitgliedschaft und die Klage.

Einziges Ziel und einziger Zweck der IG – Lombard ist es nach wie vor – wie in den vorangegangenen Schreiben schon ausführlich dargestellt – unter zur Hilfenahme aller rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine möglichst hohe Rückzahlungsquote für die Anleger zu erreichen. Dass der Berater / Vermittler häufig selbst Anleger und somit in nicht unbeträchtlicher Höhe geschädigt ist, kommt im letzten in der Fachzeitschrift „Finanztipp“ veröffentlichten Beitrag zum Ausdruck, auf den wir nachstehend hinweisen möchten.

Mit Urteil vom 21.07.2017, Az. 13 C 20/17, wies das Amtsgericht Waiblingen eine Klage gegen einen ehemaligen Vermittler der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH (LC2) vollumfänglich ab.

 

Zitat aus dem Urteil:

„Das Anlagekonzept der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hält auch einer kritischen Überprüfung stand. Gerade weil die Anlegergelder durch Pfänder bis zu 200 % gesichert wurden, liegt ein eher sicheres Anlagemodell vor. Die vom Kläger vorgetragene gegenteilige Auffassung ist nicht nachvollziehbar. Grund für das Scheitern des Geschäftsmodells waren schließlich auch nicht Fehler im Anlagemodell als solchem, sondern kriminelle Aktivitäten der Verantwortlichen.“

Dies trifft die Sachlage auf den Punkt. Deswegen ist an dieser Stelle nichts mehr weiter zu sagen oder hinzuzufügen.

4. Zum zeitlichen Ablauf der Verfahren:

Zu den vielen Anrufen und Nachfragen, warum dies alles so lange dauert sei von unserer Seite auf Folgendes hingewiesen:

Bevor der Insolvenzverwalter z.B. die Pfänder zur Verwertung frei geben kann, bedarf es zunächst

  1. der Feststellung der berechtigten Rückforderungen und Abwehr von unberechtigten Forderungen. Wir sprechen hier von knapp 000 zu prüfenden Einzelfällen in beiden Gesellschaften.
  2. der Verfolgung und Initiierung von entsprechenden Rechtsverfahren in Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen gegenüber dem Haftungskonsortium
  3. der Erhebung und Ermittlung der rückzahlungsfähigen Masse aus vorhandenen Pfändern und gewonnenen Rechtsverfahren gegenüber dem Haftungskonsortium
  4. der Ermittlung der Rückzahlungsquote für jeden einzelnen rückzahlungsberechtigten Gesellschafter / Anleger

Erst nachdem diese 4 Punkte vom Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschüssen und der IG – Lombard vollständig abgearbeitet sind, kann die Rückzahlung an die einzelnen Gesellschafter / Anleger erfolgen.

Besonders die gerichtlichen Verfahren werden einige Zeit in Anspruch nehmen, denn wenn die Gegenseite mit Widerspruch, Terminverlegung, usw. ihre rechtlichen Möglichkeiten ausnützen, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis eine gerichtliche Verhandlung angesetzt wird. Die deutsche Gerichtsbarkeit „mahlt“, wenn auch nur langsam.

5. Jahresbeitrag 2017

Aus den voranstehenden Ausführungen dürfte sich jedem aufmerksamen Leser erschließen, dass diese „Mammutaufgaben“ weder zeitlich noch fachlich oder gar finanziell von einem einzelnen, „normalen“ Anleger zu bewältigen sind.

Wir möchten aus diesem Grunde alle Mitglieder bitten, sofern noch nicht geschehen, ihren Mitgliedsbeitrag für 2017 auf folgendes Treuhandkonto zu entrichten:

Empfänger : Rae. Dr. Sieprath und Partner Bankinstitut : Deutsche Bank

IBAN : DE 74 3707 0024 0038 7720 01 BIC : DEUTDEDBKOE

Verwendungszweck : Beitrag 2017 + Name, Vorname des Anlegers

Das Konto wird von der Kanzlei Dr. Sieprath & Partner treuhänderisch für die IG Lombard verwaltet. Daher möchten wir Sie bitten, für die Zuordnung Namen und Vornamen auf dem Überweisungsträger zu vermerken.

Die Höhe Ihres individuellen Beitrags entnehmen Sie bitte nachstehender Tabelle. Der Beitrag für 2017 beläuft sich:

Bei einer Zeichnung von bis zu 20 TEU einschließlich auf 50,– Euro p.a.

Bei einer Zeichnung von 21 TEU bis 99 TEU einschließlich auf 75,– Euro p.a.

Bei einer Zeichnung ab und über 100 TEU auf 100,–Euro p.a.

Bei Familien mit mehreren Teilzeichnungen beträgt der Beitrag pauschal 100,–Euro p.a. .

Mit dieser Regelung soll es allen möglich sein, die Vorteile der Betreuung durch die IG – Lombard für sich in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem finanziellen Beitrag die Arbeit der IG – Lombard unterstützen. Es versteht sich von selbst, dass wir für Rückfragen zu Verfügung stehen.

In der Hoffnung, dass unser Einsatz für uns alle auch weiterhin zum gewünschten Ergebnis führt, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

Peter Stütz Klaus-Peter Kraft Hansjörg Schwarz

Christian Gradt Markus Riedmaier Ernst Wieser

– Gründungsmitglieder der IG – Lombard –

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