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Hauptversammlung der NASCO Energie & Rohstoff AG

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Herr Klaile und Herr Brunner von V+ Plus, wir möchten Ihnen empfehlen, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Schließlich sind die V+ Plus-Fonds mit einer nicht unbedeutenden Summe an dem Unternehmen beteiligt. Wichtig wäre sicherlich, zu erfahren, wann das Unternehmen nun endlich an die Börse geht.

NASCO Energie & Rohstoff AG

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 30. Oktober 2017 um 10:30 Uhr

in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Raum 304,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

5)

Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung

§ 14 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, deren Höhe die Hauptversammlung beschließt, erhalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder beträgt ab dem Geschäftsjahr 2015 und für alle folgenden Geschäftsjahre 15.000 Euro p.a. für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 Euro p.a. für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 Euro. Falls Aufsichtsratsmitglieder unterjährig ausscheiden oder bestellt werden, wird die jeweilige Vergütung pro rata temporis geschuldet. Die jeweilige Vergütung ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten.

b)

Die Regelungen in Buchstabe a) gelten jeweils solange, bis sie durch einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung geändert oder aufgehoben werden.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und nach § 18 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Montag, den 9. Oktober 2017, 00:00 Uhr, bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 23. Oktober 2017, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

NASCO Energie & Rohstoff AG
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben „Anmeldung“).

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Schriftform (§ 126 BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der NASCO Energie & Rohstoff AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (der „benannte Stimmrechtsvertreter“) bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte zur Verfügung. Die Aktionäre, die dem benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zur Hauptversammlung anmelden.

Aktionäre, die den benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Vollmachts- und Weisungsformulars erteilen. Vollmachten und Weisungen an den benannten Stimmrechtsvertreter, die vor der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der NASCO Energie & Rohstoff AG aus organisatorischen Gründen zusammen mit der Eintrittskarte (Kopie reicht) zur Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, 26. Oktober 2017, 18:00 Uhr, unter der folgenden Anschrift zugehen:

NASCO Energie & Rohstoff AG
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Dies gilt auch für einen Widerruf oder die Änderung von an den benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen. Das Recht zum Widerruf oder der Änderung der an den benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen durch den persönlich an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionär bleibt unberührt. Eine Übergabe von Vollmachten und Weisungen an den benannten Stimmrechtsvertreter ist auch während der Hauptversammlung möglich.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung ist unter der Internetadresse http://nasco.ag unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ abrufbar.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

NASCO Energie & Rohstoff AG
Mittelweg 110c
20149 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 2261 630 40
E-Mail: info@nasco.ag

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Sonntag, 15. Oktober 2017, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://nasco.ag unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mittelweg 110c, 20149 Hamburg, einsehen. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.

 

Hamburg, im September 2017

NASCO Energie & Rohstoff AG

Der Vorstand

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