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VW – Anleger haben Ansprüche auf Schadensersatz

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Durch enorme Kursverluste der VW-Aktie nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals sind Anlegern Verluste in Milliardenhöhe entstanden. Doch bleiben die Anleger jetzt auf den Schaden sitzen?

Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz

Anleger, die Aktien im Zeitraum 06.06.2008 – 17.09.2015 gekauft haben, sind grundsätzlich berechtigt, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Betroffen sind Stammaktien von VW. Wie etwa VW Vorzugsaktien, VW Anleihen, Porsche Aktien, Derivate auf VW Aktien (z.B. Optionsscheine, Zertifikate, Optionen). Denn VW hat die Informationen über die Abgas-Manipulationen nicht rechtzeitig veröffentlicht und ist daher den Anlegern gegenüber verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

VW hat Anleger nicht rechtzeitig informiert

Das Unternehmen hatte nämlich die Pflicht, seine Anleger über die heikle Situation im Zusammenhang mit den Manipulationen zu informieren. Die verschwiegenen Informationen stellen Umstände dar, die den Aktienkurs des Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Und hierüber müssen die Anleger rechtzeitig informiert werden. So wie es momentan aussieht, wussten die entsprechenden Mitarbeiter von VW bereits im Jahr 2005  von den Manipulationen. Auch sprechen die Juristen in einem solchen Fall von dem sogenannten Organverschulden. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen so behandeln lassen muss, als ob diese Kenntnis vorhanden war. Das ist höchstrichterlich anerkannt.

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