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Seltsame Warnung der CSSF, der BaFin und der FMA zum Unternehmen Oil & Gas Invest AG

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Mal ehrlich, wir halten die CSSF schon immer für eine „Gurkentruppe“ was die Fähigkeiten als Finanzaufsicht anbetrifft, aber das was dort jetzt in Bezug auf das Unternehmen OGI AG Oil & Gas Invest AG passiert ist, das kann dann nur scheinbar in einem Land passieren, wo man nicht weiß was das Wort „Pressefreiheit“ bedeutet. Unglaublich aber wohl leider wahr, zum Schaden des Unternehmens mit verheerenden Reputationsfolgen für das Unternehmen. Was ist passiert?

Hier die Warnmeldung der CSSF

 Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF ) warnt die Öffentlichkeit in Bezug auf falsche und
irreführende veröffentlichte Informationen zu einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren durch eine Gesellschaft
mit dem Namen Oil & Gas Invest AG, welche in Walter-Kolb-Strasse 9-11, D-60594 Frankfurt am Main ansässig ist.
Laut der CSSF zur Verfügung stehenden Informationenwird in Veröffentlichungen auf den Webseiten
http://www.sachsen-depesche.de und http://www.hessen-depesche.de behauptet, eine Anleihe von Oil & Gas Invest AG sei von der CSSF, der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt, gebilligt bzw. lizenziert worden und Oil & Gas Invest AG habe den Schritt in den reguliertenKapitalmarkt geschafft.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die genannte Anleihe nicht durch die CSSF, die BaFin oder die FMA
genehmigt, gebilligt oder lizenziert wurde. Am 29. Januar 2016 hat die CSSF lediglich einen Prospekt bezüglich der
Oil & Gas Invest AG (der “Prospekt”) gebilligt, welcher das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Luxemburg,
Österreich und Deutschland während einem Angebotszeitraum vom 3. Februar 2016 bis zum 26. Januar 2017
vorsieht. Der Prospekt sieht keine Aufnahme der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt vor.
Die genannten Veröffentlichungen beziehen sich ebenfalls auf die Einhaltung durch Oil & Gas Invest AG von
internationalen Finanzierungsstandards und den hohen Anforderungen der Finanzmarkt-Aufsicht und anderer
Aufsichtsbehörden sowie auf die Entsprechung der Anleihe einer nicht definierten “ Richtlinie der Europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)” und einer so genannten “ CPR-Richtlinie (Competent Person’s
Report)”.
Diesbezüglich informiert die CSSF die Öffentlichkeit, dass die Prüfung des Prospekts sich ausschließlich auf die
Offenlegungspflichten in Anwendung des Prospektrechts bezieht. Die Billigung des Prospekts erfolgte ausschließlich
gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über Wertpapierprospekte. Durch die Billigung des
Prospekts trifft die CSSF keine Aussage zur wirtschaftlichen und finanziellen Zuverlässigkeit der Anleihe oder zur
Bonität oder Kreditwürdigkeit von Oil & Gas Invest AG.
In diesem Zusammenhang informiert die CSSF die Öffentlichkeit außerdem, dass Oil & Gas Invest AG nicht
Gegenstand einer Überprüfung, einer Genehmigung oder einer prudentiellen Aufsicht durch die CSSF, die BaFin oder die FMA ist oder war.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit schließlich, dass weitere fehlerhafte Informationen bezüglich des Beginns des
Angebotszeitraums und zur Berechnung der Verzinsung in den genannten Veröffentlichungen enthalten sind.
Luxemburg, 25. Februar 2016
Das muss man sich eeinmal auf der Zunge zergehen lassen und die Konsequenzen dazu überlegen. Damit schaffst du die Pressefreieheit ab, denn du kannst doch als Initiator Niemanden vorschreiben was er über dein Produkt berichten will. Nun mag das in Luxmeburg durchaus anders sein, und man das Wort Pressefreiehit nicht kennen, da versteht man dann wohl eher „Steierfreiheit“, aber wegen so einem Mist eine Warnmeldung herauszugeben. Würde die BAFin ähnlich Handeln, dann hätten wir sicherlich jeden Tag so um die 50 Warnmeldungen auf der Seite der BaFin.

Mal ehrlich was soll ein Initiator dagegen machen?

Schadensersatz bei dem Sauladen in Luxemburg fordern, das wäre das Mindeste. Nun, vielleicht sperrt Luxemburg ja nun den Zugang zu unserer Webseite, weil wir die kritisiert haben. Alles möglich in Luxemburg, wenn man diese Warnmeldung zur Grundlage von Überlegungen und deren Konsequenzen daraus macht.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2016/vm_160206_cssf_oil_gas_invest.html

So eine Handlung wäre sicherlich von Seiten der BaFin nicht denkbar, die wissen was Pressefreiheit ist.

http://www.cssf.lu/fileadmin/files/Protection_consommateurs/Avertissements/W_OIL_GAS_Invest_AG_DE.pdf

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