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Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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Betreffend den „Invest in the Best“, einen von der Semper Constantia Invest GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wurde das Anteilscheingeschäft beginnend mit 18. Februar 2016 iSd § 56 InvFG 2011 ausgesetzt.

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