Start Allgemein Infinus-Eine (böse) Überraschung für Vermittler und Anleger?

Infinus-Eine (böse) Überraschung für Vermittler und Anleger?

174

Vieles geht durcheinander, wenn man so manches Versprechen eines Anlegerschutzanwaltes im Internet liest. Klar, das dies oft nur Mandantenfang ist, um die eigene Kasse aufzufüllen. Nun gut, was kann man dagegen tun? Wir versuchen es einfach mit qualifizierten Anfragen die wir an uns bekannte Rechtsanwälte übersenden, mit der Bitte uns dies zu beantworten, denn wir sind keine Juristen. Eine solche Anfrage hatten wir zu Daniel Blazek von BEMK Rechtsanwälte gesendet. Dieser hat uns nun am heutigen Tage geantwortet. Dafür einen herzlichen Dank nach Bielefeld. Hier die Antwort von Daniel Blazek.

in Anhang erhalten Sie wie versprochen meine erste Stellungnahme zu bestimmten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Rangfolge von Forderungen der Anleger im jeweiligen Insolvenzverfahren.

BEMK Schreiben Hr Bremer Insolvenz und Rang 261113

 

2 Kommentare

  1. Na die ganz große gestern angekündigte Überraschung ist das Schreiben ja nicht…
    Es interessiert doch viel mehr was hier nach Wochen des Schweigens eigentlich die Staatsanwaltschaft sagt, wenn schon große Verschwörungstheorien gehandelt werden.
    Und was sagt denn eigentlich das Umfeld der (immer noch?) bei Wasser und Brot einsitzenden Hauptakteure in diesem Krimi?

    Anmerkung der Redaktion:
    Nicht der Artikel ist wichtig, sondern die Auswirkungen (Folgen) die daraus abgeleitet werden können. Viele Werbe-Stellungnahmen von sogenannten Anlegerschutzanwälten werden dadurch ad absurdum geführt, und diese Erkenntnis wird sicherlich dazu beitragen, das immer mehr Rechtsanwälte „nur noch“ auf den Vermittler der Produkte losgehen werden. Bei einigen Unternehmen der Infinus Gruppe ist doch zu befürchten, das es gar kein Geld mehr geben wird was unter den Nachranggläubigern verteilt werden kann. Innerhalb der FuBus gab es ja 2 unterschiedliche Produktes die jetzt im Insolvenzverfahren sogar konkurrieren.

  2. Stand das aber nicht auch sogar schon in der Bildzeitung?
    Nichts desto trotz ist dieses Portal hier tatsächlich eine der wenigen Oasen zur Meinungsbildung abseits der Pseudopressemitteilungen der Anwaltschaft. Ein Lob hierfür.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein