Das Landgericht im bayrischen Regensburg will das Verfahren gegen Gustl Mollath, der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht ist, nicht neu aufrollen. Die von der Staatsanwaltschaft und von Mollath gestellten Wiederaufnahmeanträge seien unzulässig, teilte das Gericht heute mit. Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Falles reiche es nicht aus, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht worden seien oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lasse.