Start Allgemein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater:Merkwürdiger Artikel zum Thema Debiselect

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater:Merkwürdiger Artikel zum Thema Debiselect

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Das Anwälte auf Mandate angewiesen sind wissen wir ja, aber was für merkwürdige Artikel da entstehen finden wir dann schon am Rande der Seriosität für einen Anwalt: Hier rechnet man möglicherweise auch mit der Dummheit? des Überlesens der Leser:

In einem Presseartikel heißt es:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf,  Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG)
München soll mit diesem Beschluss herausgestellt haben, dass die von den Klägern geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR gegeben sind.

Im Zuge dessen könne dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens aus Prospekthaftung zustehen. Weiterhin soll das Gericht die Beklagte wohl dazu verurteilt haben, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen und diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Auch die Kosten des Gerichts wurden der Beklagten auferlegt. Diese soll dem Kläger bereits den vollen Betrag ausgezahlt haben.

http://www.ptext.de/nachrichten/prospektfehler-debi-select-flex-fonds-olg-muenchen-bestaetigt-622386

Zitat Ende

Sorry meine Herren und Damen Anwälte der Artikel ist nicht seriös,denn Sie benennen weder ein Aktenzeichen noch verweisen Sie dadurch auf einen konkreten Prozess. Die Wortwahl „soll“ ist ja nichts Konkretes, und könnte lässt ja alles offen.

Wollen Sie nur Mandate einfangen, könnte man boshaft fragen? Wir sind aber nicht boshaft!

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