Am Donnerstag wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf entschieden, demzufolge Behörden künftig Zugang zu verschiedenen Daten von Mobilfunkteilnehmern wie etwa PIN-Nummer, Name des Anschlussinhabers etc. erhalten sollen.
Am Donnerstag wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf entschieden, demzufolge Behörden künftig Zugang zu verschiedenen Daten von Mobilfunkteilnehmern wie etwa PIN-Nummer, Name des Anschlussinhabers etc. erhalten sollen.