Das Bundesland Hamburg kündigte eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld mit der Begründung, der Bund habe mit der neuen Familienleistung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, an. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD): „Im Übrigen ist dieses Gesetz politisch falsch“. Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieb das Gesetz und es konnte inkrafttreten.