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HARTZ IV Urteil

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Steuer-Rückerstattungen dürfen auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen in letzter Instanz die Klage einer Frau aus Berlin ab. Ihr war für einen Monat das Arbeitslosengeld II gestrichen worden, nachdem sie vom Finanzamt eine größere Einkommensteuer-Rückerstattung bekommen hatte. Die Verfassungsrichter erklärten das für rechtens. Durch die Anrechnung werde kein Grundrecht verletzt, da Fürsorgeleistungen wie Hartz IV kein geschütztes Eigentum im Sinne des Grundgesetzes seien.

Quelle:MDR

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