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Vorsicht vor falschen ELSTER-E-Mails: Finanzämter in Sachsen warnen vor Betrug mit angeblichen Steuererstattungen

paulracko (CC0), Pixabay

Die sächsischen Finanzämter warnen vor einer zunehmenden Zahl betrügerischer E-Mails, in denen Kriminelle den Namen des offiziellen Steuerportals ELSTER missbrauchen. Die Nachrichten versprechen angebliche Steuererstattungen oder fordern Empfänger dazu auf, persönliche Daten zu überprüfen und zu bestätigen.

Nach Angaben der Steuerverwaltung haben sich zuletzt vermehrt Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die entsprechende Nachrichten in ihren privaten E-Mail-Postfächern erhalten haben.

Die Betrüger geben sich dabei unter anderem als „ELSTER“, „ELSTER-Portal“ oder „ELSTER Online Team“ aus. Mit solchen Absenderbezeichnungen soll der Eindruck entstehen, die Nachricht stamme von einer offiziellen staatlichen Stelle.

Tatsächlich handelt es sich nach Angaben der Finanzämter um betrügerische Nachrichten, die nicht von der Steuerverwaltung versendet wurden.

Die wichtigste Warnung lautet: Wer eine unerwartete E-Mail mit angeblichen ELSTER-Anweisungen erhält, sollte keinesfalls auf enthaltene Links klicken oder persönliche Steuer- und Bankdaten übermitteln.

Betrüger nutzen die Aussicht auf eine Steuererstattung

Steuererstattungen sind für viele Menschen ein erfreulicher Anlass. Wer nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung mit einer Rückzahlung rechnet, achtet besonders aufmerksam auf Nachrichten des Finanzamts.

Genau diese Erwartung nutzen Kriminelle aus.

In den gefälschten E-Mails wird beispielsweise behauptet, dass eine Steuererstattung vorbereitet sei oder noch bestimmte Angaben bestätigt werden müssten.

Die Empfänger sollen anschließend einen Link öffnen und weitere Schritte durchführen.

Nach den vorliegenden Informationen verwenden die Betrüger dabei Aufforderungen wie „Fragen beantworten“, „Daten bestätigen“ oder „Vorgang abschließen“.

Solche Formulierungen sollen den Eindruck vermitteln, dass noch eine einfache Formalität erledigt werden müsse.

Dabei bleibt häufig unklar, wer tatsächlich hinter der Nachricht steht und wohin der enthaltene Link führt.

Die Gefahr besteht darin, dass Verbraucher auf gefälschte Internetseiten geleitet werden, auf denen persönliche Informationen abgefragt werden.

Auch die angebliche Datenbestätigung ist eine Betrugsmasche

Nicht jede betrügerische Nachricht verspricht unmittelbar eine Auszahlung.

Einige E-Mails fordern dazu auf, persönliche Angaben zu überprüfen oder einen angeblich offenen Vorgang abzuschließen.

Das kann auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Verwaltungsmitteilung wirken.

Gerade bei Steuerangelegenheiten sind Bürger daran gewöhnt, dass Angaben vollständig und korrekt sein müssen.

Kriminelle nutzen dieses Vertrauen in behördliche Abläufe aus.

Sie versuchen, ihre Nachrichten wie offizielle Mitteilungen erscheinen zu lassen.

Dabei ist die Aufforderung zur Datenbestätigung besonders kritisch, wenn sie mit einem unbekannten Link verbunden ist.

Denn eine solche Weiterleitung kann auf eine Internetseite führen, die das Erscheinungsbild eines offiziellen Steuerportals nachahmt.

Ob die konkret gemeldeten E-Mails auf solche Seiten führen, wird in der vorliegenden Warnung nicht näher beschrieben.

Bei vergleichbaren Phishing-Angriffen ist dieses Vorgehen jedoch weit verbreitet.

Die Steuerverwaltung fragt sensible Daten nicht per E-Mail ab

Die sächsischen Finanzämter stellen ausdrücklich klar, dass die Steuerverwaltung sensible Informationen nicht per E-Mail anfordert.

Dazu gehören insbesondere:

  • Steuernummern
  • Bankverbindungen
  • Kreditkartennummern
  • PINs
  • Antworten auf Sicherheitsabfragen

Wer eine angebliche Nachricht von ELSTER erhält, in der solche Angaben verlangt werden, sollte deshalb besonders misstrauisch sein.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer allgemeinen elektronischen Benachrichtigung und der Aufforderung, vertrauliche Daten über einen E-Mail-Link einzugeben.

Die Steuerverwaltung kann im Rahmen ihrer digitalen Verfahren elektronische Mitteilungen einsetzen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Bürger sensible Daten über beliebige Links in E-Mails übermitteln sollen.

Steuerangelegenheiten sollten ausschließlich über die bekannten offiziellen Zugangswege geprüft und bearbeitet werden.

Warum der Name ELSTER für Betrüger besonders attraktiv ist

ELSTER ist das offizielle elektronische Steuerverfahren der deutschen Finanzverwaltung.

Millionen Menschen nutzen die Plattform, um Steuererklärungen abzugeben oder steuerliche Angelegenheiten digital zu erledigen.

Der Name ist deshalb weithin bekannt und wird mit staatlicher Verwaltung verbunden.

Für Betrüger ist dies ein Vorteil.

Eine E-Mail, die scheinbar von ELSTER stammt, kann auf Empfänger zunächst glaubwürdiger wirken als eine Nachricht eines unbekannten Absenders.

Hinzu kommt, dass viele Steuerpflichtige nicht regelmäßig mit ihrem Finanzamt kommunizieren.

Wenn plötzlich eine Nachricht mit steuerlichem Bezug eintrifft, können Unsicherheit und der Wunsch entstehen, den angeblichen Vorgang schnell zu erledigen.

Gerade diese Unsicherheit versuchen Kriminelle auszunutzen.

Sie setzen darauf, dass Empfänger den enthaltenen Link öffnen, ohne die Echtheit der Nachricht ausreichend zu prüfen.

Absenderadresse kann den Betrugsversuch verraten

Ein wichtiges Warnsignal ist nach Angaben der sächsischen Finanzämter die tatsächliche E-Mail-Adresse des Absenders.

Der sichtbare Absendername allein ist nicht zuverlässig.

Kriminelle können Nachrichten so gestalten, dass im Posteingang beispielsweise „ELSTER“ oder „ELSTER Online Team“ erscheint.

Hinter dieser Bezeichnung kann sich jedoch eine völlig andere E-Mail-Adresse verbergen.

Verbraucher sollten deshalb bei verdächtigen Nachrichten die vollständige Absenderadresse prüfen, soweit diese angezeigt wird.

Ungewöhnliche Zeichenfolgen, fremde Internetdomains oder Adressen ohne erkennbaren Bezug zur Steuerverwaltung können auf einen Betrugsversuch hindeuten.

Allerdings gilt auch hier: Eine auf den ersten Blick plausible Absenderadresse beweist nicht automatisch, dass die E-Mail echt ist.

Technische Manipulationen von Absenderangaben sind möglich.

Deshalb sollte die Prüfung der Absenderadresse niemals die einzige Sicherheitsmaßnahme bleiben.

Gefälschte Internetseiten können echte Steuerportale nachahmen

Bei Phishing-Angriffen versuchen Kriminelle häufig, Nutzer auf nachgebaute Internetseiten zu locken.

Solche Seiten können Logos, Farben und andere Gestaltungselemente offizieller Angebote übernehmen.

Auf den ersten Blick kann dadurch der Eindruck entstehen, man befinde sich auf einer echten Behördenseite.

Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, riskiert, dass diese Informationen von Dritten abgefangen werden.

Besonders gefährlich wäre es, wenn Betrüger Zugangsdaten für ein Steuerkonto oder zusätzliche Sicherheitsinformationen erlangen.

Damit könnten weitere Missbrauchsmöglichkeiten entstehen.

Ob und welche Daten bei einem konkreten Angriff tatsächlich abgegriffen werden, hängt von der verwendeten Betrugstechnik ab.

Die aktuelle Warnung der sächsischen Finanzämter enthält keine abschließenden Angaben darüber, welche Internetseiten hinter den gemeldeten Links stehen.

Schon deshalb sollten Empfänger die Links nicht öffnen.

Was Verbraucher bei einer verdächtigen ELSTER-E-Mail tun sollten

Wer eine entsprechende Nachricht erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren.

Eine unerwartete E-Mail ist kein Grund, sofort persönliche Angaben zu übermitteln.

Am sichersten ist es, den enthaltenen Link nicht anzuklicken und keine Anhänge aus unbekannter Quelle zu öffnen.

Auch eine Antwort auf die Nachricht sollte vermieden werden.

Besteht Unsicherheit, ob tatsächlich eine Mitteilung des Finanzamts vorliegt, kann das eigene ELSTER-Konto über die offizielle Internetseite aufgerufen werden.

Die Adresse sollte dazu selbst in den Browser eingegeben werden.

Die offizielle Internetseite lautet:

www.elster.de

Dort können Nutzer ihre steuerlichen Angelegenheiten über die vorgesehenen sicheren Verfahren prüfen.

Bei Zweifeln kann außerdem das zuständige Finanzamt über seine offiziell veröffentlichten Kontaktdaten kontaktiert werden.

Die verdächtige E-Mail sollte nicht als Grundlage für die Auswahl einer Telefonnummer oder Internetadresse verwendet werden.

Was tun, wenn bereits auf den Link geklickt wurde?

Nicht jeder Klick auf einen verdächtigen Link führt automatisch zu einem Schaden.

Entscheidend ist, was anschließend geschehen ist.

Wer lediglich eine Internetseite geöffnet hat, sollte sie schließen und keine weiteren Angaben machen.

Wurden dagegen Zugangsdaten oder andere vertrauliche Informationen eingegeben, besteht Handlungsbedarf.

Betroffene sollten ihre Zugangssicherheit über die offiziellen Verfahren überprüfen.

Wenn Bank- oder Kreditkartendaten preisgegeben wurden, sollte die betroffene Bank beziehungsweise der Kartenanbieter unverzüglich informiert werden.

Wurden Zugangsdaten für steuerliche Onlineverfahren eingegeben, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Sicherung des Kontos bestehen.

Auch eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Finanzverwaltung kann sinnvoll sein.

Wer einen finanziellen Schaden oder den Missbrauch persönlicher Daten feststellt, kann außerdem Strafanzeige erstatten.

Wichtig ist, vorhandene Nachweise aufzubewahren.

Dazu gehören die verdächtige E-Mail, die Absenderadresse, mögliche Screenshots und Informationen darüber, welche Daten eingegeben wurden.

Warum Steuerdaten besonders schützenswert sind

Steuerliche Informationen gehören zu den sensiblen persönlichen Daten.

Sie können Angaben über Einkommen, Vermögensverhältnisse, berufliche Tätigkeiten und familiäre Umstände enthalten.

Auch Bankverbindungen und andere finanzielle Informationen sind für Kriminelle interessant.

Gelangen solche Daten in falsche Hände, können sie möglicherweise für weitere Betrugsversuche oder Identitätsmissbrauch verwendet werden.

Deshalb ist besondere Vorsicht geboten, wenn unbekannte Absender entsprechende Informationen anfordern.

Ein angeblich offizieller Anlass genügt nicht, um die Weitergabe sensibler Daten zu rechtfertigen.

Gerade bei Finanz- und Steuerangelegenheiten sollten Verbraucher ausschließlich etablierte und überprüfbare Kommunikationswege nutzen.

Die Betrugsmasche betrifft nicht nur Sachsen

Die aktuelle Warnung stammt von den sächsischen Finanzämtern.

Die verwendete Methode ist jedoch nicht auf ein einzelnes Bundesland beschränkt.

ELSTER wird bundesweit genutzt.

Daher können grundsätzlich auch Steuerpflichtige in anderen Regionen Deutschlands Ziel vergleichbarer Nachrichten werden.

Die vorliegenden Angaben belegen allerdings nicht, wie viele Menschen außerhalb Sachsens aktuell betroffen sind.

Die Warnung ist dennoch für alle Nutzer elektronischer Steuerverfahren relevant.

Wer eine angebliche Nachricht der Steuerverwaltung erhält, sollte ihre Echtheit unabhängig vom eigenen Wohnort sorgfältig prüfen.

Warum solche Betrugsversuche immer wieder funktionieren

Phishing-Angriffe nutzen häufig alltägliche Erwartungen und Gewohnheiten aus.

Bei gefälschten Paketnachrichten geht es beispielsweise um eine angeblich ausstehende Zustellung.

Bei betrügerischen Banknachrichten wird häufig mit einer Kontosperrung gedroht.

Die aktuellen ELSTER-E-Mails setzen dagegen auf steuerliche Rückerstattungen oder vermeintlich notwendige Datenbestätigungen.

Die Täter greifen damit Situationen auf, die für viele Menschen plausibel erscheinen.

Zugleich versuchen sie, die Empfänger aus ihrer gewohnten sicheren Umgebung herauszulocken.

Anstatt sich selbst bei einem offiziellen Portal anzumelden, sollen Nutzer einem Link aus der E-Mail folgen.

Genau an dieser Stelle entsteht das Risiko.

Wer sich angewöhnt, Behördenportale und Finanzkonten ausschließlich über selbst aufgerufene Internetseiten zu öffnen, kann sich gegen viele dieser Angriffe wirksam schützen.

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