Kreditkarten gehören für viele Menschen zum Alltag. Ob beim Einkauf im Supermarkt, beim Bezahlen im Internet, im Restaurant oder auf Reisen: Die praktische Zahlungsmethode ist weit verbreitet. Doch genau diese Beliebtheit macht Kreditkarten auch für Kriminelle interessant.
Betrüger versuchen mit unterschiedlichen Methoden, an Kartendaten, Geheimzahlen und persönliche Informationen zu gelangen. Dabei reicht das Spektrum von manipulierten Geldautomaten über gefälschte Nachrichten bis hin zum Missbrauch gestohlener Zahlungsdaten.
Besonders heimtückisch ist, dass Betroffene einen Betrug häufig erst bemerken, wenn bereits unberechtigte Abbuchungen auf ihrem Kartenkonto erscheinen.
Ein aktueller Bericht von COMPUTER BILD vom 29. Oktober 2026 beschäftigt sich mit verbreiteten Betrugsmaschen und Schutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht unter anderem das sogenannte Card Cloning, bei dem Kriminelle Kreditkartendaten kopieren, um sie anschließend missbräuchlich zu verwenden.
Für Verbraucher ist es wichtig, die unterschiedlichen Methoden zu kennen und im Ernstfall schnell zu reagieren.
Card Cloning: Wenn Kreditkartendaten heimlich kopiert werden
Eine bekannte Betrugsmasche ist das sogenannte Card Cloning.
Dabei versuchen Kriminelle, die Daten einer Kreditkarte auszulesen und auf eine andere Karte zu übertragen.
Häufig geschieht dies mithilfe manipulierter Geldautomaten oder Zahlungsterminals.
Beim sogenannten Skimming werden technische Vorrichtungen eingesetzt, die beispielsweise Daten vom Magnetstreifen einer Karte erfassen können.
Zusätzlich versuchen Täter oftmals, die persönliche Geheimzahl, also die PIN, auszuspähen.
Dafür können versteckte Kameras oder manipulierte Tastaturen verwendet werden.
Mit den erbeuteten Informationen können Kriminelle unter bestimmten technischen Voraussetzungen Kartenkopien erstellen und unberechtigte Zahlungen oder Bargeldabhebungen versuchen.
Moderne Sicherheitsverfahren wie der EMV-Chip erschweren die Nutzung einfacher Magnetstreifenkopien erheblich. Dennoch bleibt das Auslesen von Kartendaten ein relevantes Betrugsrisiko, insbesondere dort, wo noch weniger sichere Verfahren eingesetzt werden.
Woran lassen sich manipulierte Geldautomaten erkennen?
Nicht jede Manipulation ist auf den ersten Blick sichtbar.
Dennoch gibt es Warnzeichen, auf die Verbraucher vor einer Bargeldabhebung achten sollten.
Ein ungewöhnlich aussehender oder locker sitzender Kartenschlitz kann auf eine zusätzliche Vorrichtung hindeuten.
Auch eine Tastatur, die aufgesetzt wirkt oder sich bewegen lässt, sollte misstrauisch machen.
Besonders kritisch sind kleine, ungewöhnlich platzierte Gegenstände oder Öffnungen in der Nähe des PIN-Eingabefeldes.
Sie könnten dazu dienen, die Eingabe der Geheimzahl aufzuzeichnen.
Wer Zweifel an der Sicherheit eines Automaten hat, sollte die Transaktion abbrechen und einen anderen Geldautomaten nutzen.
Nach Möglichkeit kann ein Automat innerhalb einer Bankfiliale eine sinnvolle Alternative sein.
Allerdings bietet auch ein Geldautomat in einer Bankfiliale keine absolute Garantie gegen Manipulationen.
PIN-Eingabe immer verdecken
Eine einfache, aber wichtige Schutzmaßnahme ist das Verdecken des Tastenfeldes bei der PIN-Eingabe.
Dabei sollte die freie Hand so über das Eingabefeld gehalten werden, dass andere Personen oder mögliche Kameras die Eingabe nicht beobachten können.
Diese Vorsichtsmaßnahme ist nicht nur an Geldautomaten sinnvoll.
Auch beim Bezahlen an Kartenterminals in Geschäften, Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen sollte die PIN vor fremden Blicken geschützt werden.
Verbraucher sollten sich außerdem nicht durch wartende Personen unter Druck setzen lassen.
Wer eine Unregelmäßigkeit bemerkt, kann den Bezahlvorgang abbrechen.
Kreditkarte im Restaurant oder Hotel nicht aus den Augen lassen
Ein weiteres Risiko besteht, wenn Kreditkarten vorübergehend aus der Hand gegeben werden.
Das kann beispielsweise in Restaurants, Hotels oder bei anderen Dienstleistungen geschehen.
Grundsätzlich ist nicht jede Weitergabe der Karte problematisch.
Dennoch sollten Verbraucher darauf achten, dass Zahlungen möglichst in ihrer Anwesenheit durchgeführt werden.
Wird die Karte ohne nachvollziehbaren Grund in einen anderen Raum gebracht, ist Vorsicht angebracht.
Mobile Kartenterminals ermöglichen es inzwischen häufig, direkt am Tisch zu bezahlen.
Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Karte unbeaufsichtigt bleibt.
Phishing: Gefälschte Nachrichten sollen Kartendaten abgreifen
Neben manipulierten Geldautomaten spielen digitale Betrugsversuche eine wichtige Rolle.
Beim sogenannten Phishing versuchen Kriminelle, sensible Informationen über gefälschte Nachrichten oder Internetseiten zu erlangen.
Häufig geben sich die Täter als Bank, Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleister aus.
In einer Nachricht wird beispielsweise behauptet, eine Kreditkarte sei gesperrt worden oder müsse aus Sicherheitsgründen überprüft werden.
Anschließend sollen Betroffene einen Link öffnen und dort ihre Kartendaten eingeben.
Manchmal werden zusätzlich Passwörter, Sicherheitscodes oder TANs abgefragt.
Solche Nachrichten können professionell gestaltet sein und täuschend echt wirken.
Verbraucher sollten deshalb grundsätzlich misstrauisch werden, wenn sie unerwartet zur Eingabe sensibler Zahlungsdaten aufgefordert werden.
Zeitdruck ist ein typisches Warnsignal
Viele Betrugsversuche arbeiten mit künstlichem Zeitdruck.
In gefälschten Nachrichten wird beispielsweise behauptet, dass ein Konto innerhalb weniger Stunden gesperrt werde.
Oder es wird mitgeteilt, dass eine angeblich verdächtige Zahlung nur durch eine sofortige Bestätigung verhindert werden könne.
Ziel solcher Formulierungen ist es, die Betroffenen zu einer schnellen und unüberlegten Reaktion zu bewegen.
Wer eine entsprechende Nachricht erhält, sollte keine darin enthaltenen Links verwenden.
Stattdessen empfiehlt es sich, die offizielle Banking-App oder die selbst eingegebene Internetadresse der Bank zu nutzen.
Bei Unsicherheit kann auch die Bank über eine bekannte Telefonnummer kontaktiert werden.
Vorsicht bei Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter
Nicht alle Betrugsversuche erfolgen per E-Mail oder SMS.
Kriminelle nutzen auch Telefonanrufe, um an sensible Informationen zu gelangen.
Dabei behaupten sie beispielsweise, Mitarbeiter einer Bank oder einer Sicherheitsabteilung zu sein.
Manchmal kennen die Anrufer bereits einzelne persönliche Daten, um vertrauenswürdig zu erscheinen.
Solche Informationen können aus früheren Datenlecks oder anderen Quellen stammen.
Besonders gefährlich sind Aufforderungen, Sicherheitscodes oder Freigaben für angebliche Testbuchungen mitzuteilen.
Auch wenn eine angezeigte Telefonnummer zur Bank zu gehören scheint, ist Vorsicht geboten. Telefonnummern können technisch manipuliert werden.
Wer Zweifel hat, sollte das Gespräch beenden und die Bank selbst über einen bekannten Kontaktweg anrufen.
Betrug beim Online-Shopping
Auch beim Einkauf im Internet können Kreditkartendaten in falsche Hände geraten.
Eine Gefahr sind gefälschte Online-Shops.
Sie bieten häufig besonders günstige Produkte an und versuchen, Käufer zur Eingabe ihrer Zahlungsdaten zu bewegen.
Mitunter werden Waren überhaupt nicht geliefert.
In anderen Fällen können eingegebene Kartendaten missbräuchlich verwendet werden.
Vor einer Bestellung sollten Verbraucher deshalb prüfen, ob ein Online-Shop nachvollziehbare Angaben zum Betreiber enthält.
Auch ungewöhnlich niedrige Preise, fehlende Kontaktmöglichkeiten oder auffällige Internetadressen können Warnzeichen sein.
Eine verschlüsselte Internetverbindung allein beweist nicht, dass ein Shop seriös ist.
Sicherheitsverfahren beim Bezahlen nutzen
Viele Banken und Kreditkartenanbieter verwenden zusätzliche Sicherheitsverfahren für Online-Zahlungen.
Dazu gehört beispielsweise die Freigabe einer Zahlung über eine Banking-App.
Solche Verfahren können das Risiko unberechtigter Transaktionen verringern.
Entscheidend ist jedoch, dass Verbraucher die angezeigten Zahlungsdetails sorgfältig prüfen.
Wer eine Freigabeaufforderung erhält, obwohl er selbst keine Zahlung veranlasst hat, sollte diese ablehnen.
Auch bei einer tatsächlich begonnenen Bestellung müssen Betrag und Zahlungsempfänger kontrolliert werden.
Eine Sicherheitsfreigabe sollte niemals allein deshalb bestätigt werden, weil eine andere Person telefonisch dazu auffordert.
Kartenumsätze regelmäßig kontrollieren
Eine der wirksamsten Maßnahmen gegen größere finanzielle Schäden ist die regelmäßige Kontrolle der Kartenumsätze.
Viele Banken bieten Benachrichtigungen über neue Kreditkartenzahlungen an.
Solche Hinweise können helfen, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen.
Verbraucher sollten insbesondere auf unbekannte Händler, ungewöhnliche Beträge und wiederkehrende Abbuchungen achten.
Auch kleinere, zunächst unauffällige Zahlungen können relevant sein.
Wer eine nicht autorisierte Transaktion bemerkt, sollte unverzüglich die kartenausgebende Bank informieren.
Je schneller ein möglicher Missbrauch erkannt wird, desto eher können weitere Belastungen verhindert werden.
Kreditkartenbetrug im Urlaub: Besondere Vorsicht auf Reisen
Auf Reisen werden Kreditkarten häufig intensiver genutzt als im Alltag.
Sie dienen zur Bezahlung von Hotels, Mietwagen, Restaurantbesuchen oder Bargeldabhebungen.
Gerade in unbekannter Umgebung ist es jedoch schwieriger, die Vertrauenswürdigkeit von Geldautomaten und Zahlungsterminals einzuschätzen.
Verbraucher sollten deshalb bevorzugt gut einsehbare Automaten verwenden und auf ungewöhnliche Vorrichtungen achten.
Auch im Urlaub gilt: Die PIN sollte verdeckt eingegeben und die Karte möglichst nicht unbeaufsichtigt aus der Hand gegeben werden.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine zweite Zahlungsmöglichkeit getrennt aufzubewahren.
So bleiben Reisende im Fall einer Kartensperrung eher handlungsfähig.
Was tun, wenn die Kreditkarte missbraucht wurde?
Wird eine Kreditkarte gestohlen oder besteht der Verdacht, dass Kartendaten kompromittiert wurden, ist schnelles Handeln wichtig.
Zunächst sollte die Karte über die Bank oder den Kartenanbieter gesperrt werden.
In Deutschland kann hierfür häufig auch der zentrale Sperr-Notruf unter 116 116 genutzt werden. Ob die betreffende Karte über diesen Dienst gesperrt werden kann, hängt von der Teilnahme des jeweiligen Anbieters ab.
Aus dem Ausland ist die Erreichbarkeit des Sperr-Notrufs gegebenenfalls über eine internationale Vorwahl zu prüfen.
Darüber hinaus sollten sämtliche verdächtigen Umsätze dokumentiert und der Bank gemeldet werden.
Bei einem möglichen Diebstahl oder Betrug kann auch eine Strafanzeige sinnvoll sein.
Wichtig ist, vorhandene Belege und Nachrichten aufzubewahren.
Wer haftet bei unberechtigten Kreditkartenzahlungen?
Für Verbraucher ist besonders wichtig, dass sie bei nicht autorisierten Kartenzahlungen nicht automatisch auf dem Schaden sitzen bleiben.
Das deutsche Zahlungsdiensterecht enthält Schutzvorschriften für solche Fälle.
Grundsätzlich muss ein Zahlungsdienstleister einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang unter den gesetzlichen Voraussetzungen erstatten.
Bei bestimmten Schäden vor der Sperranzeige kann eine begrenzte Eigenhaftung des Zahlers bestehen.
Diese beträgt nach § 675v BGB grundsätzlich höchstens 50 Euro, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten können jedoch weitergehende Haftungsfolgen entstehen.
Eine pauschale Aussage, wonach Verbraucher immer selbst zahlen müssten, wenn ihre PIN verwendet wurde, wäre rechtlich unzutreffend.
Entscheidend ist der konkrete Sachverhalt.
Auch die bloße technische Authentifizierung einer Zahlung beweist nicht automatisch, dass der Karteninhaber die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Unberechtigte Abbuchungen nicht einfach hinnehmen
Wer eine unbekannte Kreditkartenzahlung entdeckt, sollte diese möglichst umgehend gegenüber der Bank beanstanden.
Dabei ist es wichtig, zwischen einer nicht autorisierten Zahlung und einem Streit über eine grundsätzlich selbst veranlasste Bestellung zu unterscheiden.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung gelten besondere gesetzliche Erstattungsregeln.
Wurde dagegen eine Ware bestellt, aber nicht geliefert, können andere Verfahren und Anspruchsgrundlagen relevant sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt beispielsweise ein Chargeback-Verfahren über das Kreditkartensystem infrage.
Dieses Verfahren ist jedoch nicht mit einem allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Rückbuchung jeder Kartenzahlung gleichzusetzen.
Verbraucher sollten deshalb möglichst früh Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Welche Fristen müssen Betroffene beachten?
Unberechtigte Zahlungsvorgänge sollten ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden.
Nach § 676b BGB können Ansprüche wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn der Zahlungsdienstleister nicht spätestens innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung unterrichtet wird.
Dabei gelten gesetzliche Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Informationen über die Belastung.
Verbraucher sollten sich daher nicht auf die Ausschöpfung dieser Frist verlassen.
Je früher ein verdächtiger Umsatz gemeldet wird, desto einfacher kann die Aufklärung sein.
Für Chargeback-Verfahren können zudem andere, häufig kürzere Fristen gelten.
So lässt sich das Betrugsrisiko im Alltag reduzieren
Ein vollständiger Schutz vor Kreditkartenbetrug ist kaum möglich.
Mit einigen einfachen Maßnahmen können Verbraucher das Risiko jedoch deutlich verringern:
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Geldautomaten prüfen: Bei ungewöhnlichen Vorrichtungen oder locker sitzenden Bauteilen einen anderen Automaten verwenden.
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PIN verdecken: Bei jeder Eingabe darauf achten, dass niemand die Zahlen beobachten kann.
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Karte im Blick behalten: Zahlungen möglichst in eigener Anwesenheit durchführen lassen.
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Keine Daten über Nachrichtenlinks eingeben: Bei angeblichen Sicherheitswarnungen direkt die Bank kontaktieren.
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Zahlungsfreigaben kontrollieren: Nur Transaktionen bestätigen, die tatsächlich selbst veranlasst wurden.
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Umsatzbenachrichtigungen aktivieren: Unbekannte Zahlungen möglichst früh erkennen.
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Kartenlimits prüfen: Wo möglich, angemessene Limits für Zahlungen und Bargeldabhebungen einstellen.
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Bei Verdacht sofort handeln: Karte sperren, Bank informieren und verdächtige Umsätze beanstanden.