Nach Angaben des Unternehmens ist die betroffene Ware nicht verkehrsfähig und darf nicht weiterverwendet werden.
Der Rückruf betrifft alle Packungen mit noch gültigem Mindesthaltbarkeitsdatum. Eine Einschränkung auf einzelne Chargen wird in der vorliegenden Rückrufmeldung nicht genannt.
Die Reiscracker wurden nach aktuellem Stand in 14 Bundesländern vertrieben.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die betroffenen Himemaru Rice Cracker nicht mehr verzehren.
Welche Himemaru Japanese Rice Cracker sind betroffen?
| Produktangabe | Kennzeichnung |
|---|---|
| Produkt | Himemaru Japanese Rice Cracker |
| Packungsgröße | 98 Gramm |
| Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) | Alle noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten |
| Chargennummer / Los | Nicht angegeben – keine Chargeneinschränkung genannt |
| Hersteller / Inverkehrbringer laut Meldung | SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH |
| Grund des Rückrufs | Erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureestern, ausgedrückt als Glycidol |
Entscheidend ist die Produktbezeichnung in Verbindung mit der 98-Gramm-Packung. Der Rückruf beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum.
Auch Verbraucher, die die Reiscracker bereits vor längerer Zeit gekauft haben, sollten ihre Vorräte überprüfen, sofern das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist.
Grund des Rückrufs: Erhöhte Gehalte an Glycidyl-Fettsäureestern
Bei Untersuchungen wurde in den betroffenen Himemaru Japanese Rice Crackern ein erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureestern festgestellt.
Diese chemischen Verbindungen können insbesondere bei der industriellen Raffination pflanzlicher Öle und Fette entstehen. Dabei spielen hohe Verarbeitungstemperaturen eine Rolle.
Glycidyl-Fettsäureester können bei der Verdauung im menschlichen Körper aufgespalten werden. Dabei wird Glycidol freigesetzt.
Glycidol besitzt erbgutschädigende (genotoxische) und krebserzeugende Eigenschaften. Deshalb sind Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmitteln unerwünscht.
Für bestimmte Lebensmittel und Zutaten gelten in der Europäischen Union gesetzliche Höchstgehalte, die als Glycidol ausgedrückt werden.
Welche konkrete Konzentration in den zurückgerufenen Reiscrackern gemessen wurde, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.
Welche Gesundheitsgefahren bestehen durch Glycidol?
Bei Glycidol steht vor allem das mögliche langfristige Gesundheitsrisiko im Vordergrund.
Als genotoxischer Stoff kann Glycidol das Erbgut schädigen. Solche Schäden können zur Entstehung von Krebs beitragen.
Bei genotoxischen und krebserzeugenden Stoffen lässt sich in der Regel keine Aufnahmemenge festlegen, bei der ein Risiko mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Deshalb soll die Belastung durch entsprechende Stoffe in Lebensmitteln möglichst gering gehalten werden.
Wichtig: Der erhöhte Gehalt bedeutet nicht, dass nach dem einmaligen Verzehr der Reiscracker unmittelbar Vergiftungserscheinungen zu erwarten sind. Aus der Rückrufmeldung lässt sich auch kein individuelles Erkrankungsrisiko ableiten.
Die Warnung dient insbesondere dazu, eine weitere unnötige Aufnahme des Stoffes zu vermeiden.
Weitere fachliche Informationen bietet das Portal lebensmittelwarnung.de im Glossarbeitrag zu Glycidol.
In welchen Bundesländern wurden die Reiscracker verkauft?
Nach aktuellem Stand betrifft die Rückrufmeldung 14 Bundesländer:
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Baden-Württemberg
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Bayern
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Berlin
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Bremen
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Hamburg
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Hessen
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Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Sachsen
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Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein
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Thüringen
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden in der vorliegenden Meldung nicht als betroffene Bundesländer aufgeführt.
Konkrete Handelsketten oder Verkaufsstellen werden nicht genannt. Verbraucher sollten deshalb unabhängig vom Einkaufsort prüfen, ob sie das betroffene Produkt besitzen.
Was sollten Verbraucher jetzt tun?
Die SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ware nicht verkehrsfähig ist und nicht weiterverwendet werden darf.
Verbraucher sollten daher:
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Produkt überprüfen: Handelt es sich um „Himemaru Japanese Rice Cracker“ in der 98-Gramm-Packung?
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Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren: Der Rückruf betrifft sämtliche noch gültigen MHD.
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Nicht weiterverzehren: Die betroffenen Reiscracker sollten nicht mehr gegessen oder für andere Speisen verwendet werden.
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Unternehmen oder Verkaufsstelle kontaktieren: Informationen zum weiteren Vorgehen können beim Inverkehrbringer erfragt werden.
Eine ausdrückliche Regelung zur Rückgabe, Kaufpreiserstattung oder zur Vorlage eines Kassenbons enthält die übermittelte Rückrufinformation nicht.
Hersteller, Inverkehrbringer und Kundenservice
SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH
Philipp-Reis-Str. 15 B3/B4
63128 Dietzenbach
E-Mail: info@ssp-trade.com
Website: www.ssp-trade.eu
Die vollständige Mitteilung ist in der offiziellen Rückrufinformation zu Himemaru Japanese Rice Crackern (PDF) abrufbar.
Fazit: Himemaru Japanese Rice Cracker mit gültigem MHD nicht mehr essen
Die SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH ruft Himemaru Japanese Rice Cracker in der 98-Gramm-Packung wegen eines erhöhten Gehalts an Glycidyl-Fettsäureestern zurück.
Der Stoff kann im Körper Glycidol freisetzen, das als erbgutschädigend und krebserzeugend gilt.
Der Rückruf umfasst alle noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten und ist nicht auf eine bestimmte Chargennummer beschränkt. Betroffen sind nach aktuellem Stand 14 Bundesländer.
Verbraucher sollten das Knabbergebäck nicht mehr verzehren und sich bei Fragen zur Rückgabe an die Verkaufsstelle oder den Inverkehrbringer wenden.
Erstveröffentlichung: 29. Oktober 2026
Letzte Aktualisierung: 29. Oktober 2026