Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Insolvenzantrag der HRG Hotels Achte Management II GmbH mit dem Aktenzeichen 3614 IN 2715/26 am 26.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 250274 B eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Es gibt keine geordnete Verteilung eines Insolvenzvermögens durch das Gericht. Wer noch offene Forderungen hat, muss diese selbst weiter verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber der Weg in ein eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt versperrt, solange keine ausreichende Masse vorhanden ist. In der Regel wird die Gesellschaft anschließend aufgelöst und später gelöscht. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Hotellerie. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Geschäftspartner und andere Betroffene sollten ihre Unterlagen sichern, etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Stornobestätigungen oder Gutscheine. Wer offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine betroffen sieht, sollte prüfen, welche Ansprüche noch bestehen, und bei Bedarf Rechtsrat einholen. Eine schnelle Reaktion kann wichtig sein, weil die Durchsetzung von Forderungen nach einer Abweisung mangels Masse oft schwierig ist.
Wichtig ist außerdem: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen zur regulären Teilnahme am Verfahren gemeldet werden könnten. Betroffene müssen deshalb selbst aktiv werden und ihre Ansprüche gesondert prüfen lassen.