Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AutoState Boger GmbH hat das Amtsgericht Braunschweig die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 273 IN 180/14 b geführt.
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz am Steinriedendamm 15 in 38108 Braunschweig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 203923 eingetragen. Als Geschäftsführer wird in der gerichtlichen Bekanntmachung Andre Boger genannt.
Handel und Vermietung von Kraftfahrzeugen
Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Automobilen einschließlich deren Import und Export. Außerdem gehörte die Vermietung von Kraftfahrzeugen zum Geschäftszweck der Gesellschaft.
Nachtragsverteilung bereits 2017 angeordnet
Die Nachtragsverteilung wurde bereits mit Beschluss vom 3. November 2017 angeordnet. Nun hat das Insolvenzgericht die Vergütung des damit betrauten Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christoph Suding, festgesetzt.
Eine Nachtragsverteilung kommt insbesondere in Betracht, wenn nach dem regulären Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte ermittelt oder nachträglich für die Insolvenzmasse verfügbar werden. Die betreffenden Werte werden anschließend nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt.
Die konkrete Höhe der Vergütung wird gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 der Insolvenzordnung nicht veröffentlicht. Zusätzlich zur Nettovergütung wurde die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent berücksichtigt. Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Rechtsmittel gegen die Festsetzung
Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro, kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Wird diese Grenze nicht überschritten, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine befristete Erinnerung in Betracht.
Beide Rechtsbehelfe müssen innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Braunschweig eingehen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig datiert vom 7. Oktober 2026.