Das Insolvenzgericht Stuttgart hat den Antrag der WI Objektgesellschaft 94 GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 26.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 9 IN 1329/24. Als Sitz der Gesellschaft ist Fellbach genannt, die Registerangabe lautet Stuttgart, HRA 737034.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Mit einer Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist, dass das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger über ein eröffnetes Verfahren.
Für Betroffene bedeutet das: Forderungen werden nicht durch ein reguläres Insolvenzverfahren abgewickelt. Gläubiger müssen ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine tatsächliche Befriedigung sind in solchen Fällen meist gering.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Nach einer solchen Entscheidung wird die Eintragung im Handelsregister in der Regel entsprechend vermerkt. Üblicherweise folgt darauf die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich dazu keine weiteren Angaben; sie dokumentiert vor allem die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Wichtig ist auch: Weil kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen zur Prüfung und Verteilung abgegeben werden könnten. Wer offene Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, muss daher selbst tätig werden und die eigene Forderung gesondert verfolgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch auf Leistungen warten, Anzahlungen geleistet haben oder Gutscheine besitzen, sollten sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Es kann sinnvoll sein, den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen, etwa um die eigenen Ansprüche besser einordnen zu können. Wer betroffen ist, sollte außerdem Fristen und weitere Registereinträge im Blick behalten.