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Insolvenzgericht Pforzheim ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Rad-Sport Düren GmbH an

Das Insolvenzgericht Pforzheim hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 758/26 am 26.10.2026 um 16:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen gegen die Rad-Sport Düren GmbH mit Sitz in Pforzheim angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin. Ziel der Anordnung ist es, die Vermögenslage der Firma bis zur Entscheidung über den Antrag zu sichern.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit der Anordnung werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen vor der Entscheidung über das Insolvenzverfahren weiter geschmälert wird.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Justin, Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim, bestellt. Nach der Bekanntmachung ist sie nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll sie prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Folgen für Zahlungen und Vermögenswerte

Die Bekanntmachung ordnet auch an, dass die Schuldnerin über Bankkonten und über Außenstände nicht mehr selbst verfügen darf. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Zusätzlich werden die kontoführenden Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet.

Den Schuldnern der Schuldnerin, also Drittschuldnern, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbringen. Diese Regelung ist wichtig, weil Zahlungen an die Firma unter Umständen nicht mehr wirksam sind, wenn sie gegen die Anordnung verstoßen.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, Gläubiger und andere Betroffene sollten Zahlungen, offene Forderungen und laufende Geschäftsbeziehungen jetzt besonders sorgfältig prüfen. Wer der Rad-Sport Düren GmbH noch Geld schuldet, sollte die Anordnung beachten und nur nach den Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin handeln. Gläubiger sollten ihre Unterlagen geordnet halten und darauf vorbereitet sein, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens weitere Entscheidungen folgen können. Da es sich um eine Sicherungsmaßnahme handelt, ist zunächst noch nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin muss ihr die nötigen Auskünfte erteilen. Damit soll die künftige Insolvenzmasse gesichert und die Vermögenslage aufgeklärt werden.

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