Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat im Verfahren 810 IN 690/25 A-33- den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ABN Dienstleistung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main am 19.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einer regulären Insolvenzverwaltung mit geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Folgen für Gläubiger und das Unternehmen
Für Gläubiger ist das in der Regel ein ungünstiges Signal. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der Forderungen im Rahmen eines eröffneten Verfahrens bündelt und verwertet. Gläubiger müssen ihre Ansprüche deshalb grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine Befriedigung sind meist gering.
Nach einer solchen Entscheidung kann es außerdem zu Eintragungen im Handelsregister kommen; in der Regel folgt die Auflösung der Gesellschaft und später deren Löschung. Für Außenstehende bedeutet das: Offene Forderungen lassen sich oft nur noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Geld zurückfordern will, sollte den Anspruch zügig prüfen lassen und bei Bedarf Rechtsrat einholen. Je schneller gehandelt wird, desto eher lassen sich eigene Rechte noch sichern.
In der Bekanntmachung ist außerdem vermerkt, dass der Beschluss vom 19.10.2026 berichtigt wurde. Im Rubrum wurde die Angabe zur Handelsregistereintragung ergänzt: (AG Frankfurt am Main, HRB 125729).