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Insolvenzantrag der KVS GmbH mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Antrag zurück

Das Insolvenzgericht Augsburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 693/26 den Antrag der KVS GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Datum 21.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Gersthofen genannt, das Register ist Augsburg, HRB 35659.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Was das für Gläubiger bedeutet

Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung meist ungünstig. Ihre Forderungen werden nicht in einem eröffneten Insolvenzverfahren gebündelt geprüft und verteilt. Stattdessen müssen sie ihre Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.

Nach der Abweisung wird dies in der Regel auch im Handelsregister nachvollziehbar. Üblicherweise kann das zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung führen. Welche weiteren Schritte im Einzelfall folgen, hängt vom Register- und Gesellschaftsrecht ab; in der Bekanntmachung selbst ist nur die Abweisung mangels Masse genannt.

Einordnung für Verbraucher

Wer noch offene Forderungen gegen die KVS GmbH hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und mögliche Vereinbarungen zu offenen Leistungen. Das ist wichtig, falls Ansprüche später selbst geltend gemacht werden müssen.

Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten prüfen, welche Nachweise sie besitzen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten besser einschätzen zu können. Eine Auszahlung über ein Insolvenzverfahren ist hier gerade nicht eingerichtet, weil das Verfahren nicht eröffnet wurde.

Die amtliche Bekanntmachung nennt ausschließlich, dass der Insolvenzantrag der KVS GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde. Weitere Angaben zu Ursachen, Höhe möglicher Schulden oder wirtschaftlichen Hintergründen enthält der Text nicht.

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