Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ERD Tief- & Straßenbau GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3618 IN 3042/26 und wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Sitz des Unternehmens ist Berlin.
Solche Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu schützen. Nach der Bekanntmachung sollen nachteilige Veränderungen verhindert werden. Für Betroffene bedeutet das: Es geht zunächst nicht um die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um vorläufige Schutzmaßnahmen im laufenden Verfahren.
Was das für Gläubiger und Vertragspartner bedeutet
Das Gericht hat angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt sind, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Für Gläubiger heißt das in der Praxis: Wer Forderungen gegen die ERD Tief- & Straßenbau GmbH hat, kann diese nicht einfach außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen. Die Zahlungssituation wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter kontrolliert. Auch Schuldner der Schuldnerin, also Drittschuldner, dürfen nach der Anordnung nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg aus Berlin bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er darf Sonderkonten eröffnen und darüber verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen Konten der Schuldnerin geführt werden, sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die ERD Tief- & Straßenbau GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Wer eine Zahlung an das Unternehmen erwartet oder selbst Schuldner der Schuldnerin ist, sollte sich an die Anordnung halten und die Zahlungswege genau prüfen. Wichtig ist auch, auf weitere Mitteilungen aus dem Insolvenzverfahren zu achten. Nach der Bekanntmachung darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und Auskünfte verlangen, um die Vermögensverhältnisse aufzuklären.
Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, steht nach dieser Bekanntmachung noch nicht fest. Zunächst gelten die angeordneten Sicherungsmaßnahmen.