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PREMIUM LIFE GMBH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der PREMIUM LIFE GMBH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 1507 IN 3036/26 und wurde am 19.10.2026 bekannt gemacht. Als Sitz ist München angegeben; im Register ist die Firma beim Amtsgericht München unter HRB 223788 geführt.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet das in der Praxis, dass es kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel gibt.

Statt einer geordneten Abwicklung im Insolvenzverfahren müssen Gläubiger ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf Zahlung sind dabei oft gering. Die Abweisung wird außerdem im Zusammenhang mit dem Registereintrag relevant; in der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Für Menschen mit offenen Forderungen gegen die PREMIUM LIFE GMBH kann die Entscheidung unangenehme Folgen haben. Wer noch offene Rechnungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise über den Anspruch.

Wichtig ist auch, Fristen und mögliche weitere Schritte im Blick zu behalten. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde, läuft die Durchsetzung von Ansprüchen nicht über einen Insolvenzverwalter. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob rechtlicher Rat sinnvoll ist, um das weitere Vorgehen einschätzen zu können.

Einordnung der Bekanntmachung

Die Veröffentlichung betrifft die PREMIUM LIFE GMBH mit Sitz in München und dem Registereintrag HRB 223788. Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Mehr als diese amtliche Feststellung geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Online-Services und Internetgeschäfte zum Verkauf von digitalen Produkten und beratenden Tätigkeiten im Bereich Dating & Lifestyle u.a. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Belege zu offenen Forderungen oder Leistungen sofort ordnen und sicher aufbewahren. Wer Geld, Gutscheine oder Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte prüfen, welche Schritte zur Durchsetzung möglich sind, und gegebenenfalls Rechtsrat einholen. Wichtig ist vor allem, nichts zu verlieren: Unterlagen sichern, Fristen notieren und die eigene Forderung sauber dokumentieren.

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