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Insolvenzantrag gegen BS Management GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag gegen die BS Management GmbH mit Beschluss vom 14.10.2026 abgewiesen. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 19.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 810 IN 195/26 B-12-. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.

Warum der Antrag abgewiesen wurde

Das Gericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen. Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen hat nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht genug Vermögen, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach der Bekanntmachung beruht die Entscheidung auf § 26 Abs. 1 InsO. Das Gericht führt aus, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Ein Massekostenvorschuss wurde nicht gezahlt, und auch die Antragsgegnerin konnte keinen Kostenvorschuss leisten.

Folgen der Entscheidung

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es kommt damit auch nicht zu einer geordneten Verteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Außerdem wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel schwierige Aussichten. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Oft sind die Erfolgsaussichten gering, wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Nach einer solchen Entscheidung kann es in der Folge regelmäßig zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung kommen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen gegen die BS Management GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Dokumente aufbewahren und prüfen, ob sie Ansprüche selbst geltend machen können. In vielen Fällen kann auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um das weitere Vorgehen einzuschätzen.

Die Bekanntmachung nennt als Insolvenzgericht Frankfurt am Main und nennt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 195/26 B-12-. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen des Scheiterns enthält die Veröffentlichung nicht.

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