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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei SCHABO Innenausbau und Objekt-Betreuung GmbH angeordnet

Beim Insolvenzgericht München ist unter dem Aktenzeichen 1501 IN 3440/26 eine Bekanntmachung zur SCHABO Innenausbau und Objekt-Betreuung GmbH mit Sitz in München veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung datiert vom 20.10.2026 und betrifft Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet

Nach der Bekanntmachung wurde am 16.10.2026 um 14:45 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Sie soll das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen sichern, solange noch nicht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Für Betroffene ist wichtig: Die Firma kann über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen. Die Bekanntmachung ordnet an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Damit sollen Vermögenswerte gesichert und unbedachte oder nachteilige Zahlungen verhindert werden.

Welche Folgen das für Kunden und Gläubiger haben kann

Für Kunden, Vertragspartner und andere Gläubiger bedeutet die Maßnahme vor allem, dass Zahlungen, offene Rechnungen und sonstige Forderungen jetzt unter besonderer Kontrolle stehen. Wer noch Geld von der Firma erwartet oder ihr Geld schuldet, sollte sich darauf einstellen, dass die weitere Abwicklung nicht mehr allein durch die Gesellschaft erfolgt, sondern unter Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Bekanntmachung selbst sagt noch nichts darüber aus, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird oder wie es inhaltlich ausgeht. Sie zeigt aber, dass das Gericht die Vermögenslage bereits so ernst einschätzt, dass es Schutzmaßnahmen angeordnet hat. Für Gläubiger kann das ein Hinweis sein, eigene Ansprüche und Unterlagen sorgfältig zu prüfen und bereitzuhalten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Julian Hageböke, München, bestellt. Nach der Bekanntmachung soll er das Schuldnervermögen sichern und die weiteren Schritte im Verfahren begleiten. Die Bekanntmachung nennt als Ziel ausdrücklich den Schutz vor nachteiligen Veränderungen.

Wichtig ist auch: Die Veröffentlichung enthält keine Angaben dazu, warum es zu dem Antrag gekommen ist. Es werden keine Ursachen, Schuldfragen oder wirtschaftlichen Hintergründe genannt. Für eine Bewertung der Lage ist daher nur der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung maßgeblich.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die SCHABO Innenausbau und Objekt-Betreuung GmbH hat oder selbst noch Zahlungen an das Unternehmen leisten soll, sollte Unterlagen, Rechnungen und Vertragsnachweise geordnet bereithalten. Sinnvoll ist es außerdem, weitere Erklärungen oder Zahlungen nur nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzunehmen.

Gläubiger sollten das Verfahren weiter beobachten und auf weitere amtliche Bekanntmachungen achten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein erster Sicherungsschritt, ersetzt aber noch keine abschließende Entscheidung über das Insolvenzverfahren.

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