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Insolvenzantrag der HRI Ultraschallreinigungstechnik GmbH mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag zurück

Das Insolvenzgericht Bückeburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 47 IN 57/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HRI Ultraschallreinigungstechnik GmbH mit Sitz in Stadthagen am 15.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Die Firma ist im Register unter Stadthagen, HRB 201121 eingetragen.

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung durch einen Insolvenzverwalter.

Was das für Gläubiger bedeutet

Für Gläubiger hat eine solche Entscheidung meist ungünstige Folgen. Es gibt keine geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann. Weitere Angaben zu Ursachen, Höhe möglicher Forderungen oder zur wirtschaftlichen Lage macht die Bekanntmachung nicht.

Folgen für die Gesellschaft

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, hat das regelmäßig auch rechtliche Folgen für die Gesellschaft selbst. In der Praxis bedeutet das oft, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später aus dem Register gelöscht wird. Eine solche Entwicklung kann sich jedoch im Einzelfall aus den register- und insolvenzrechtlichen Schritten ergeben; die hier vorliegende Bekanntmachung nennt hierzu nur die Abweisung des Antrags.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der HRI Ultraschallreinigungstechnik GmbH geltend machen will, sollte seine Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege, Bestellungen und Schriftverkehr. Betroffene können zudem prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, weil die Chancen auf eine vollständige Befriedigung der Forderung meist gering sind.

Die amtliche Bekanntmachung vom 19.10.2026 betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags im Verfahren 47 IN 57/26 beim Insolvenzgericht Bückeburg. Weitere Einzelheiten enthält der veröffentlichte Text nicht.

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