Das Insolvenzgericht Schwerin hat den Antrag der HCH Hotelbesitz UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss im Aktenzeichen 580 IN 356/26 vom 19.10.2026. Sitz der Gesellschaft ist Kuhlen; im Register ist sie beim Amtsgericht Schwerin unter HRB 13810 eingetragen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Werte an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen, haben aber in der Regel nur geringe Aussichten, noch etwas zu erhalten. Eine geordnete Verteilung durch das Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst; später kann auch die Löschung im Register folgen. Für offene Forderungen gilt: Wer noch Geld oder Leistungen offen hat, sollte seine Unterlagen sichern und die Ansprüche prüfen. Dazu können Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Schriftverkehr gehören.
Wenn es um offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine geht, ist besondere Vorsicht sinnvoll. Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, um die eigene Position zu prüfen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle vorhandenen Belege sammeln und die Forderung genau dokumentieren. Wichtig ist auch, Fristen und mögliche weitere Mitteilungen im Blick zu behalten. Wer unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherberatung oder an eine anwaltliche Beratung wenden, um die nächsten Schritte zu klären.
Die amtliche Bekanntmachung vom 19.10.2026 betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags der HCH Hotelbesitz UG durch das Insolvenzgericht Schwerin im Verfahren 580 IN 356/26.