Beim Insolvenzgericht Potsdam ist unter dem Aktenzeichen 670 IN 173/26 eine amtliche Bekanntmachung zur Christian Schleeh Dachdeckerei und Holzschutz GmbH aus Stahnsdorf veröffentlicht worden. Die Bekanntmachung stammt vom 13.10.2026. Danach wurde an diesem Tag um 10.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme. Sie wird angeordnet, damit das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag gesichert bleibt. Das Insolvenzgericht kann damit verhindern, dass Vermögenswerte verloren gehen oder ohne Kontrolle verwendet werden. Für Laien heißt das: Über das Unternehmen wird in dieser Phase nicht einfach wie bisher frei verfügt.
Die Maßnahme bedeutet noch nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Sie zeigt aber, dass das Gericht den Antrag auf Insolvenz über das eigene Vermögen prüft und vorläufige Schutzvorkehrungen getroffen hat.
Was das für Kunden und Gläubiger heißen kann
Für Kunden kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass die Lage des Unternehmens rechtlich abgesichert wird und Zahlungen, offene Aufträge oder bereits bestehende Ansprüche genauer betrachtet werden müssen. Für Gläubiger kann wichtig sein, dass Forderungen und Unterlagen geordnet aufbewahrt werden. Ob und in welchem Umfang Ansprüche später im Verfahren berücksichtigt werden, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.
Die Bekanntmachung nennt außerdem den vorläufigen Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Nikolaus Manfred Schmidt, Villa Hartmann Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale). Seine Bestellung dient dazu, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu sichern und das Verfahren zu begleiten.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Christian Schleeh Dachdeckerei und Holzschutz GmbH hat oder von laufenden Leistungen betroffen ist, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege vollständig sammeln und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wichtig ist auch, Fristen und spätere Aufforderungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters genau zu beachten.
Der Firmensitz der Schuldnerin ist Stahnsdorf. Die Bekanntmachung betrifft damit ein Unternehmen, über dessen Vermögen beim Insolvenzgericht Potsdam im Verfahren 670 IN 173/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde.