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Hamburger Amtsgericht ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Green Hamburg GH GmbH an

Das Amtsgericht Hamburg hat am 12.10.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green Hamburg GH GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 67b IN 228/26 beim Insolvenzgericht Hamburg.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit der vorläufigen Verwaltung des Vermögens soll das vorhandene Vermögen des Unternehmens vor weiteren Nachteilen geschützt werden. In der Bekanntmachung steht, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Für Laien heißt das: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, sondern braucht dafür die Zustimmung der bestellten Person. So soll verhindert werden, dass Werte ohne Kontrolle verschoben oder verbraucht werden.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Er ist damit die Person, die die Vermögenslage überwacht und bei Entscheidungen mitwirkt, soweit dies nach dem Beschluss erforderlich ist.

Folgen für Kunden, Gläubiger und sonstige Beteiligte

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann eine solche Sicherungsmaßnahme bedeuten, dass Forderungen und Zahlungen nun besonders sorgfältig geprüft werden. In der Bekanntmachung werden die Schuldner der Antragsgegnerin aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Das heißt vereinfacht: Wer der Green Hamburg GH GmbH noch Geld schuldet, soll nicht einfach weiterzahlen, sondern die Anordnung des Gerichts beachten.

Für Gläubiger ist wichtig, dass die Sicherungsmaßnahmen ein frühes Zeichen für ein laufendes Insolvenzverfahren sind. Es geht in dieser Phase noch nicht um eine endgültige Entscheidung über das Ende oder die Rettung des Unternehmens, sondern zunächst um Schutz und Sicherung des Vermögens. Mehr steht in der Bekanntmachung nicht.

Angaben zum Unternehmen

Die Bekanntmachung nennt als Firma Green Hamburg GH GmbH mit Sitz in Hamburg. Außerdem ist die Handelsregistereintragung Hamburg, HRB 186288 genannt. Weitere rechtliche Einzelheiten ergeben sich aus dem veröffentlichten Beschlusstext.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: der Betrieb von jeglichen Schank- und Speisewirtschaften, insbesondere Shischa-Bars etc. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

Wichtig ist: Aus der amtlichen Bekanntmachung lässt sich nur entnehmen, dass Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Über Ursachen, wirtschaftliche Hintergründe oder die weitere Entwicklung des Unternehmens sagt der Beschluss nichts aus.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Green Hamburg GH GmbH hat oder von der Anordnung betroffen ist, sollte den Beschluss genau beachten und keine eigenen Annahmen über Zahlungen oder Verfügungen treffen. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen und bisherigen Zahlungen geordnet bereitzuhalten. Da die Bekanntmachung auf das Insolvenzgericht Hamburg und das Aktenzeichen 67b IN 228/26 verweist, sollten sich Betroffene bei späteren Nachfragen immer auf diese Angaben beziehen.

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