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Vorläufige Insolvenzverwaltung über H2 Core Systems GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Meldorf hat im Verfahren 60 IN 39/26 am 13.10.2026 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der H2 Core Systems GmbH mit Sitz in Heide angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft damit ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der Schuldnerin.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Konkret wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nach der Bekanntmachung soll das Vermögen der Schuldnerin damit vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Zugleich gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft nach dem Text auch die Einziehung von Außenständen.

Für Laien heißt das: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, wenn es dafür nicht die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gibt. Die angeordnete Sicherung soll verhindern, dass Vermögenswerte während des laufenden Verfahrens beiseitegeschafft oder nachteilig verändert werden.

Wer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, bestellt. Nach der Bekanntmachung soll er die Vermögenslage sichern und die Zustimmung zu Verfügungen erteilen, soweit das erforderlich ist.

Die Veröffentlichung sagt außerdem, dass die Schuldnerin ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt hat. Weitere Gründe für das Verfahren nennt die Bekanntmachung nicht, und dazu werden hier auch keine Vermutungen angestellt.

Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann

Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass Zahlungen, Rückabwicklungen oder andere Vermögensbewegungen nur noch im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Für Gläubiger ist wichtig, dass Forderungen und Einziehungen in dieser Phase nicht mehr unkontrolliert laufen, sondern unter Aufsicht stehen. Für Anleger oder andere Anspruchsteller kann die Nachricht ein Hinweis sein, dass ein geordnetes Insolvenzverfahren vorbereitet wird und dass die Vermögenswerte zunächst gesichert werden sollen.

Die Bekanntmachung trifft keine Aussage darüber, wie das Verfahren später ausgeht. Sie regelt zunächst nur die Sicherung des Vermögens und die vorläufige Kontrolle über Verfügungen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die H2 Core Systems GmbH haben könnte, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise vollständig sichern. Wichtig ist außerdem, weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts genau zu verfolgen. Ansprüche sollten nur auf Grundlage der offiziellen Verfahrensschritte geprüft und geltend gemacht werden.

Der Firmensitz in der Bekanntmachung ist Heide, das Registergericht ist Pinneberg, die Register-Nummer lautet HRB 15393 PI.

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