Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren über den Antrag der König Leasing GmbH mit Sitz in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 3604 IN 6838/26. Die Bekanntmachung ist am 13.10.2026 veröffentlicht worden.
Solche Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern. Für Laien bedeutet das: Das Gericht will verhindern, dass sich die Vermögenslage in der Zwischenzeit verschlechtert. Dafür kann es mehrere Schutzanordnungen treffen, etwa das Verbot von Zwangsvollstreckungen und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Was das konkret bedeutet
Nach der Bekanntmachung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem werden Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Berlin bestellt. Er ist nach der Anordnung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Die Bekanntmachung enthält zudem ein Verbot, über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er darf Bankguthaben und Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Auch die Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, müssen ihm Auskunft erteilen.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Personen oder Unternehmen, die der König Leasing GmbH Geld schulden, ist wichtig: Sie werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Wer trotzdem an die Schuldnerin zahlt, riskiert, dass die Zahlung rechtlich nicht so wirkt wie erwartet.
Für Gläubiger kann die Anordnung bedeuten, dass sie vorerst nicht frei vollstrecken können. Das Gericht hat die Lage der Schuldnerin damit unter einen besonderen Schutz gestellt. Welche Ansprüche später berücksichtigt werden und ob es zu einer Verfahrenseröffnung kommt, ist mit dieser Bekanntmachung noch nicht entschieden.
Zusätzlich hat das Insolvenzgericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern wurden Stellantis Bank S.A., Niederlassung Deutschland, Santander Consumer Bank Deutschland AG und Frau Jean Becker bestellt. Auch das ist Teil der gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen im laufenden Verfahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die König Leasing GmbH hat oder der Schuldnerin Geld schuldet, sollte die amtliche Lage genau beachten und Zahlungen nur nach den Vorgaben der Bekanntmachung leisten. Betroffene sollten ihre Unterlagen, Verträge und offenen Posten prüfen und laufende Zahlungen nicht eigenmächtig an die Schuldnerin überweisen, wenn sie davon erfasst sind. Weitere Schritte hängen davon ab, wie das Insolvenzgericht im Verfahren weiter entscheidet.