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KIBO Kabelbau und Gebäudereinigung GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Mannheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KIBO Kabelbau und Gebäudereinigung GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 27. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 1652/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Industriestraße 2 L in 68169 Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 728428 eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Sofka Biserova Danailova genannt.

Kabelverlegung, Landschaftsbau und Gebäudereinigung

Gegenstand des Unternehmens ist die Verlegung von Erd- und Kommunikationskabeln. Darüber hinaus gehören der Garten- und Landschaftsbau sowie die Gebäudereinigung zu den Geschäftsfeldern der Gesellschaft.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht von der Gesellschaft selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt. Nähere Angaben zur Identität der Antragstellerin oder zu der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung enthält die gerichtliche Bekanntmachung nicht.

Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nach der gerichtlichen Prüfung voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt.

Die Entscheidung besagt nicht, dass keine offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen. Vielmehr fehlt eine ausreichende Insolvenzmasse, aus der zunächst die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters bezahlt werden könnten.

Aus der Bekanntmachung geht nicht hervor, ob der Geschäftsbetrieb noch fortgeführt wird. Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Beschäftigten und zu den wirtschaftlichen Ursachen enthält die Entscheidung keine Angaben.

Gegen die Abweisung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.

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