Es beginnt oft völlig harmlos: Ein gewöhnlicher Briefumschlag, ein offiziell wirkendes Schreiben und eine Zahlungsaufforderung, die keinen Aufschub duldet. Angeblich wurde eine Rechnung nicht bezahlt oder ein Vertrag nicht erfüllt. Nun sollen Betroffene schnell überweisen, um weitere Kosten oder rechtliche Schritte zu vermeiden.
Genau auf diese Verunsicherung setzen Betrüger. Sie hoffen, dass Empfänger aus Angst vor Mahnverfahren, Gerichtsvollziehern oder zusätzlichen Gebühren bezahlen, ohne die Forderung genauer zu überprüfen.
„Kanzlei Schmidt & Partner“: Dieser Name steht auf einer Warnliste
Besondere Aufmerksamkeit gilt Schreiben mit der Absenderangabe „Kanzlei Schmidt & Partner“, Postfach, 20085 Hamburg.
Die Verbraucherzentrale führt diese Bezeichnung ausdrücklich auf ihrer Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben. Das ist ein deutliches Warnsignal für alle, die eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Dabei ist wichtig: Die Nennung eines Kanzleinamens bedeutet nicht automatisch, dass eine tatsächlich existierende Kanzlei hinter den Schreiben steckt. Betrüger können Namen und Anschriften verwenden, um ihren Forderungen einen seriösen Anschein zu verleihen.
Mit Angst und Zeitdruck sollen Betroffene zur Zahlung gebracht werden
Die Vorgehensweise ist besonders perfide. Statt einer nachvollziehbaren Rechnung erhalten Betroffene mitunter eine Forderung, deren Ursprung völlig unklar bleibt.
Hinzu kommen angebliche Mahngebühren, Inkassokosten oder andere Zuschläge. Dadurch kann aus einer vermeintlich kleinen Schuld plötzlich eine deutlich höhere Summe werden.
Besonders auffällig sind kurze Zahlungsfristen. Sie sollen verhindern, dass Empfänger genügend Zeit haben, die Angaben zu kontrollieren oder sich rechtlich beraten zu lassen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Gibt es die angebliche Schuld überhaupt?
Wer sich an keinen entsprechenden Vertrag oder Einkauf erinnern kann, sollte besonders misstrauisch werden.
Vorsicht bei der Bankverbindung: Nicht einfach überweisen!
Ein wichtiger Bestandteil solcher Schreiben ist die angegebene Bankverbindung. Schließlich geht es den Betrügern darum, möglichst schnell an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.
Die Verbraucherzentrale veröffentlicht deshalb eine Warnliste mit auffälligen Inkassounternehmen und teilweise auch den dazugehörigen Kontoverbindungen.
Für den Eintrag „Kanzlei Schmidt & Partner“ aus Hamburg ist in der genannten Liste allerdings keine konkrete IBAN angegeben.
Das bedeutet: Eine bestimmte Kontonummer lässt sich diesem Warnhinweis nicht zuverlässig zuordnen.
Auch eine deutsche Postanschrift oder eine professionell gestaltete Zahlungsaufforderung sind keine Garantie für Seriosität. Ebenso ist eine ausländische Bankverbindung für sich genommen noch kein Beweis für Betrug.
Entscheidend ist, ob die Forderung tatsächlich besteht und der Absender berechtigt ist, das Geld einzufordern.
Schon bezahlt? Jetzt zählt jede Minute!
Besonders problematisch wird es, wenn Betroffene bereits Geld überwiesen haben.
In diesem Fall sollten sie sofort ihre Bank kontaktieren und versuchen, die Überweisung zurückrufen zu lassen. Ob das Geld noch gerettet werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob die Zahlung bereits abgeschlossen wurde.
Außerdem sollten Betroffene sämtliche Unterlagen aufbewahren. Dazu gehören das Inkassoschreiben, der Briefumschlag, mögliche E-Mails sowie Zahlungsbelege.
Bei einem Betrugsverdacht empfiehlt es sich, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Wer noch nicht bezahlt hat, sollte zunächst die Forderung überprüfen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale wenden.
Verbraucherzentrale warnt: Nicht von Drohungen einschüchtern lassen
Betrügerische Inkassoschreiben sind kein neues Phänomen. Immer wieder tauchen neue Absenderbezeichnungen, angebliche Kanzleien und wechselnde Bankverbindungen auf.
Die Masche bleibt jedoch ähnlich: Menschen sollen durch Angst, Unsicherheit und Zeitdruck dazu gebracht werden, Geld zu überweisen, das sie möglicherweise überhaupt nicht schulden.
Die Verbraucherzentrale stellt eine öffentlich zugängliche Schwarzliste betrügerischer Inkassoschreiben bereit. Dort können Betroffene nach verdächtigen Absendern und bekannten Kontoverbindungen suchen.