Das Insolvenzgericht Tübingen hat den Antrag der Erdem Holding GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 12 IN 155/26 und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Trochtelfingen und ist im Register beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 771969 eingetragen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Mit einer Abweisung mangels Masse ist gemeint: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt dann also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Betroffene ist das meist eine ungünstige Entwicklung. Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren anmelden und verfolgen ihre Ansprüche in der Regel selbst weiter. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei oft gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das problematisch sein; sie sollten ihre Unterlagen deshalb sorgfältig sichern und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Folgen für das Unternehmen
Eine Abweisung mangels Masse wird in der Regel im Handelsregister vermerkt. Häufig folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Außenstehende bedeutet das: Das Unternehmen ist rechtlich in einer besonders schwierigen Lage, und offene Forderungen werden nicht mehr über ein geordnetes Insolvenzverfahren abgewickelt.
Wichtig ist außerdem: Die Abweisung wegen fehlender Masse sagt nur aus, dass das Vermögen für die Verfahrenskosten nicht ausreicht. Über die Ursachen der wirtschaftlichen Lage macht die Bekanntmachung selbst keine Angaben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Erdem Holding GmbH hat, sollte alle Belege, Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel sofort sichern. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten außerdem prüfen, ob sie Ansprüche direkt geltend machen können und ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.
Auch wenn ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, sollten Betroffene Fristen und Unterlagen genau im Blick behalten. Je nach Fall kann es wichtig sein, schnell zu handeln, um eigene Rechte zu sichern.