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Töpfer GmbH: Gericht hebt Überwachung der Insolvenzplanerfüllung auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kempten hat die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans der Töpfer GmbH aufgehoben. Grundlage der Entscheidung ist die Mitteilung des Sachwalters, dass der Insolvenzplan erfüllt wurde. Der Beschluss erging am 6. Oktober 2026 und ist nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar.

Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 202/24 geführt. Die Töpfer GmbH hat ihren Sitz in der Heisinger Straße 6 in 87463 Dietmannsried und ist beim Amtsgericht Kempten unter HRB 441 eingetragen. Als Geschäftsführer werden Susanna Gabriele Gabler und Ulf Silbernagel genannt.

Hersteller von Milchprodukten und Spezialpräparaten

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sowie der Vertrieb und Handel mit Milchprodukten. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit diätetische, pharmazeutische und kosmetische Präparate.

Zum Unternehmensgegenstand gehört außerdem die wirtschaftliche Verwertung von Herstellungsverfahren und Apparaten, die für diese Erzeugnisgruppen eingesetzt werden.

Insolvenzplan nach Mitteilung des Sachwalters erfüllt

Ein Insolvenzplan ermöglicht es, ein Unternehmen auf der Grundlage einer gerichtlich bestätigten Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu sanieren oder seine Verbindlichkeiten geordnet zu regulieren. Darin können unter anderem Zahlungsquoten, Zahlungsfristen und weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Neuordnung festgelegt werden.

Nach Bestätigung eines solchen Plans kann das Gericht dessen Umsetzung überwachen. Diese Überwachung bleibt bestehen, bis die vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt sind oder andere gesetzliche Voraussetzungen für ihre Beendigung vorliegen.

Im Fall der Töpfer GmbH teilte der Sachwalter dem Gericht mit, dass der Insolvenzplan erfüllt worden sei. Daraufhin hob das Amtsgericht die Überwachung der Planerfüllung auf.

Positiver Verfahrensschritt

Anders als bei einer Abweisung mangels Masse handelt es sich bei dieser Entscheidung nicht um das Scheitern eines Insolvenzverfahrens. Die Aufhebung der Überwachung dokumentiert vielmehr, dass die im Insolvenzplan vorgesehenen Verpflichtungen nach Mitteilung des Sachwalters erfüllt wurden.

Welche konkreten Zahlungen oder sonstigen Maßnahmen der Insolvenzplan vorsah, geht aus der veröffentlichten Entscheidung nicht hervor. Ebenso enthält sie keine Angaben zu den ursprünglich angemeldeten Forderungen oder den an die Gläubiger geleisteten Quoten.

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