Beim Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hanau hat das Insolvenzgericht Hanau im Verfahren 70 IN 18/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der am 06.10.2026 veröffentlichten Bekanntmachung wurde am 05.10.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens bestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel aus Frankfurt am Main bestellt worden. Der Beschluss bedeutet: Die Firma darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen; wirksame Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin möglich.
Nach öffentlich zugänglichen Register- und Unternehmensangaben trat die Gesellschaft als ambulanter Pflegedienst auf. Als Tätigkeit werden die mobile Pflege und Betreuung von Kindern, kranken und alten Menschen sowie von Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld, außerdem Intensivpflege, Pflege in stationären Einrichtungen und Beratung rund um Pflege genannt. Auf der Website des Unternehmens findet sich ein Auftritt als Pflegedienst in Hanau; auch Branchenverzeichnisse und Verzeichnisse im Main-Kinzig-Kreis ordnen die Firma als Pflegedienst mit Standort in Hanau ein. Damit spricht vieles dafür, dass das Unternehmen Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht hat; dies ist nach den gefundenen Quellen gut belegt.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch kein endgültiges Insolvenzverfahren, aber ein frühes Schutzinstrument. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder die spätere Insolvenzmasse verkleinert wird. Die vorläufige Verwalterin prüft nun die wirtschaftliche Lage, sichert Unterlagen und Vermögenswerte und stimmt wichtige Handlungen ab. Für Kunden heißt das: Laufende Leistungen können unter Umständen zunächst weiterlaufen, aber neue oder größere Zahlungen sollten genau geprüft werden. Für Gläubiger bedeutet es, dass Forderungen und offene Rechnungen nicht mehr einfach wie gewohnt durchgesetzt werden können. Wer Geld vom Unternehmen verlangt, muss den gerichtlichen Beschluss beachten.
Wichtig ist auch der Hinweis der Bekanntmachung an die Schuldner des Unternehmens: Sie sollen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten. Wer also dem Pflegedienst noch Geld schuldet, sollte nicht vorschnell an die bisherige Geschäftsführung zahlen, sondern klären, ob die Zahlung an die vorläufige Insolvenzverwalterin oder nach deren Vorgaben erfolgen muss.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden sollten vereinbarte Leistungen, Rechnungen und Kontaktschreiben sorgfältig aufbewahren und bei offenen Fragen die vorläufige Insolvenzverwalterin kontaktieren. Gläubiger sollten ihre Forderungen dokumentieren und auf weitere Hinweise des Gerichts achten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder laufende Pflegeverträge hat, sollte zeitnah prüfen, ob es Änderungsbedarf gibt. Eine schnelle Rücksprache kann helfen, unnötige Verluste oder Doppelzahlungen zu vermeiden.