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Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen: Römer Land Technik und Handel GmbH & Co. KG in Michelstadt

Das Insolvenzgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Römer Land Technik und Handel GmbH & Co. KG mit Sitz in Michelstadt am 5. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt zu decken.

Die amtliche Bekanntmachung betrifft die im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRA 87031 eingetragene Gesellschaft. Als Sitz des Unternehmens ist Michelstadt angegeben. Nach der Veröffentlichung erfolgte die Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 733/26.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse ist ein einschneidender Schritt im Insolvenzrecht. Sie bedeutet, dass das Unternehmen aus Sicht des Gerichts über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu tragen. Zu diesen Kosten zählen etwa die Vergütung des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten und weitere notwendige Ausgaben des Verfahrens.

Wird ein Insolvenzantrag aus diesem Grund abgewiesen, findet kein reguläres Insolvenzverfahren statt. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Verfahrens geordnet geprüft und verteilt werden. Für das betroffene Unternehmen ist die Lage meist besonders angespannt, weil selbst für den Beginn des Verfahrens keine ausreichende Masse mehr vorhanden ist.

Betroffene Gesellschaft und Vertretung

Nach der Bekanntmachung handelt es sich um die Römer Land Technik und Handel GmbH & Co. KG mit der Anschrift Römerstraße 22, 64720 Michelstadt. Genannt werden als Vertretung Horst Siefert als Geschäftsführer sowie die Römer Landmilch Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin.

Die Veröffentlichung dokumentiert damit einen offiziellen insolvenzrechtlichen Einschnitt für das Unternehmen. Solche Bekanntmachungen erfolgen in der Regel, um Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Einordnung der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse ist nicht mit einer erfolgreichen Sanierung gleichzusetzen. Sie zeigt vielmehr, dass die wirtschaftliche Situation so angespannt ist, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann. Für das Unternehmen kann dies weitreichende Folgen haben, bis hin zu einer vollständigen Beendigung der Geschäftstätigkeit.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 5. Oktober 2026 ist der Insolvenzantrag der Römer Land Technik und Handel GmbH & Co. KG also nicht in ein eröffnetes Verfahren übergegangen. Für die Beteiligten bleibt damit vor allem die Erkenntnis, dass die vorhandene Vermögensmasse zur Durchführung des Verfahrens nicht ausreichte.

Die Veröffentlichung vom 6. Oktober 2026 macht diesen Schritt amtlich öffentlich und markiert einen wichtigen Punkt in der Entwicklung des Unternehmens.

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