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Real Collagen GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Würzburg angeordnet

Das Insolvenzgericht Würzburg hat am 6. Oktober 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 405/26 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Real Collagen GmbH mit Sitz in Würzburg angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag beiseitegeschafft, verbraucht oder sonst nachteilig verändert wird.

Womit sich die Firma nach außen beschäftigt

Aus öffentlich auffindbaren Register- und Brancheneinträgen ergibt sich, dass die Real Collagen GmbH als Unternehmen aus dem Bereich Biotechnologie, Pharma- und Kosmetikprodukte geführt wird. Der im Register wiedergegebene Unternehmensgegenstand nennt Forschung und Entwicklung im Biotechnologiebereich sowie im Natur- und Technikbereich, außerdem die Herstellung und der Verkauf von pharmazeutischen, kosmetischen, medizinischen und chemischen Produkten sowie damit verbundene Rohstoffe, Geräte und Technologien. Zusätzlich werden beratende, unterstützende und analytische Dienstleistungen für andere Unternehmen im Bereich Organisation, Unternehmensführung und Managementkontrolle genannt. Ein Branchenverzeichnis ordnet die Firma außerdem der Herstellung von Kollagengel aus gereinigten Fischhäuten als Rohstoff für die Kosmetikindustrie zu; das ist ein konkreter Hinweis auf die praktische Ausrichtung, ist aber nicht die einzige öffentlich auffindbare Beschreibung des Unternehmenszwecks. Daher sollte dieser Punkt als besonders, aber nicht abschließend gesichert gelten.

Öffentlich erwähnt wird die Firma zudem als Mieterin im Innovations- und Gründerzentrum Würzburg. Das stützt die Einordnung als technologie- und forschungsnahes Unternehmen. Eine eigene belastbare Firmenwebsite mit detaillierter Produktdarstellung war in der Recherche nicht zuverlässig zugänglich.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht setzt damit einen Verwalter ein, der das Vermögen überwacht und sichern soll. In diesem Fall hat das Gericht außerdem angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das heißt: Die Firma kann ihr Vermögen nicht mehr frei und allein verwalten. Auch das Einziehen von Außenständen fällt darunter. Für Außenstehende ist das ein deutliches Zeichen, dass das Gericht die finanzielle Lage als ernst einstuft und zunächst Ordnung in die Vermögenslage bringen will.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler aus Würzburg bestellt. Seine Aufgabe ist es nicht, die Firma zu führen wie eine normale Geschäftsleitung, sondern die Masse zu sichern, Zahlungen zu kontrollieren und das weitere Verfahren vorzubereiten.

Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Verträge, Lieferungen oder Dienstleistungen überprüft werden müssen. Wer noch offene Bestellungen, Gutscheine, Vorauszahlungen oder Gewährleistungsansprüche hat, sollte Unterlagen sichern. Anleger oder andere Geldgeber müssen damit rechnen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nur nach den gesetzlichen Regeln behandelt werden. Gläubiger sollten prüfen, ob und wann sie ihre Forderungen anmelden müssen, sobald das Gericht das Verfahren eröffnet oder weitere Anordnungen bekanntmacht. Eine Zahlung an die Firma ist in dieser Phase nicht automatisch unsicher, aber sie kann rechtlich anders zu bewerten sein als zuvor.

Was Betroffene jetzt tun können: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel geordnet ablegen, offene Forderungen prüfen und die nächsten amtlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Würzburg abwarten. Wer Geld oder Waren ausstehen hat, sollte nicht untätig bleiben und sich auf eine mögliche Forderungsanmeldung vorbereiten.

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