Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 6. Oktober 2026 über eine Konzessionsänderung bei einer Raiffeisenbank informiert.
Betroffen ist die bisherige Raiffeisenbank Kreuzenstein eGen.
Ihre Konzession ist erloschen.
Der Grund dafür ist allerdings keine von der FMA in der Mitteilung genannte Sanktion oder wirtschaftliche Schieflage, sondern die Verschmelzung mit einem anderen Kreditinstitut.
Raiffeisenbank Korneuburg übernimmt
Nach Angaben der FMA wurde die Raiffeisenbank Kreuzenstein eGen mit der Raiffeisenbank Korneuburg eGen verschmolzen.
Die Raiffeisenbank Korneuburg ist dabei die übernehmende Genossenschaft.
Mit der Fusion änderte sich zugleich deren Name.
Das Kreditinstitut firmiert nun als:
Raiffeisenbank Korneuburg-Kreuzenstein eGen.
Die entsprechende Verschmelzung wurde nach Angaben der Finanzmarktaufsicht am 15. September 2026 in das Firmenbuch eingetragen.
Aufgrund dieser Eintragung erlosch die Konzession der bisherigen Raiffeisenbank Kreuzenstein eGen.
„Konzession erloschen“ klingt dramatischer, als es in diesem Fall ist
Für Bankkunden ist insbesondere die Formulierung der aufsichtsrechtlichen Veröffentlichung erklärungsbedürftig.
Wenn die Finanzmarktaufsicht mitteilt, dass eine Bankkonzession erloschen ist, kann dies zunächst den Eindruck erwecken, die Aufsicht habe dem Institut die Konzession wegen Problemen entzogen.
Das geht aus der vorliegenden Mitteilung jedoch gerade nicht hervor.
Die FMA nennt ausdrücklich die Eintragung der Verschmelzung als Grund für das Erlöschen.
Die bisherige Raiffeisenbank Kreuzenstein besteht damit nicht einfach als eigenständiges Kreditinstitut ohne Bankkonzession weiter.
Vielmehr wurde sie mit der übernehmenden Raiffeisenbank Korneuburg verschmolzen.
Was bedeutet das für Bankkunden?
Für Kunden ist deshalb weniger das Erlöschen der bisherigen Konzession als die Frage entscheidend, welche praktischen Folgen die Fusion für ihre Bankverbindung hat.
Mit einer Verschmelzung können beispielsweise Änderungen bei der Firmenbezeichnung, bei Vertragsunterlagen, Ansprechpartnern oder organisatorischen Abläufen verbunden sein.
Aus der kurzen FMA-Mitteilung vom 6. Oktober lässt sich allerdings nicht ableiten, dass Kunden aufgrund der Verschmelzung automatisch neue Konten eröffnen oder bestehende Verträge neu abschließen müssten.
Ebenso enthält die Mitteilung keine Aussage darüber, dass Einlagen oder bestehende Verträge gefährdet wären.
Solche Schlussfolgerungen wären aufgrund der vorliegenden Information nicht gerechtfertigt.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Eine Verschmelzung unterscheidet sich grundsätzlich von einer bloßen Geschäftsaufgabe.
Bei einer gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung übernimmt der übernehmende Rechtsträger grundsätzlich die Rechtspositionen des übertragenden Unternehmens nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen.
Für Kunden bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein, dass der bisherige Name Raiffeisenbank Kreuzenstein verschwindet, sondern welches Institut anschließend Vertragspartner ist und welche konkreten Änderungen mit der Verschmelzung verbunden sind.
Im vorliegenden Fall ist dies die nunmehrige Raiffeisenbank Korneuburg-Kreuzenstein eGen.
Kunden sollten deshalb insbesondere Mitteilungen der Bank zu neuen Kontaktdaten, Bankunterlagen oder möglichen technischen und organisatorischen Umstellungen beachten.
Keine Insolvenzmeldung
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung zu einer Bankenkrise.
Aus der FMA-Veröffentlichung ergibt sich kein Hinweis auf eine Insolvenz der Raiffeisenbank Kreuzenstein.
Auch ein aufsichtsrechtlicher Entzug der Konzession wegen eines Fehlverhaltens oder finanzieller Schwierigkeiten wird darin nicht genannt.
Der von der Behörde angegebene Grund ist eindeutig:
Die Konzession erlosch aufgrund der Eintragung der Verschmelzung mit der übernehmenden Raiffeisenbank Korneuburg in das Firmenbuch.
Die Begriffe „Konzessionserlöschung“ und „Bankfusion“ müssen deshalb in diesem Fall zusammen gelesen werden.
Was Kunden jetzt prüfen sollten
Wer bislang Kunde der Raiffeisenbank Kreuzenstein war, sollte vor allem die offiziellen Informationen zur Fusion aufmerksam lesen.
Interessant sind dabei beispielsweise mögliche Änderungen von Kontaktdaten, Onlinebanking-Zugängen, IBANs, Karten, Daueraufträgen oder Ansprechpartnern.
Ob es solche Änderungen überhaupt gibt, lässt sich aus der FMA-Mitteilung allein nicht feststellen.
Deshalb sollten Kunden nicht vorsorglich selbst Überweisungsdaten, Daueraufträge oder andere Bankinformationen ändern, solange sie dazu keine verifizierte Information des Kreditinstituts erhalten haben.
Fusionen können auch Betrüger auf den Plan rufen
Gerade bei Bankenfusionen besteht zudem ein praktisches Verbraucherschutzproblem.
Änderungen von Banknamen und technischen Systemen können von Betrügern als Vorwand für Phishing-Nachrichten benutzt werden.
Eine Nachricht könnte beispielsweise behaupten, wegen der Fusion müsse das Onlinebanking „neu aktiviert“, eine TAN bestätigt oder die Identität erneut überprüft werden.
Kunden sollten deshalb besonders vorsichtig sein, wenn sie unerwartet per E-Mail oder SMS aufgefordert werden, über einen Link Zugangsdaten, PINs oder TANs einzugeben.
Die FMA-Mitteilung selbst enthält keinen Hinweis darauf, dass Kunden wegen der Verschmelzung auf einen zugesandten Link klicken oder sensible Zugangsdaten bestätigen müssten.
Der neue Name ist entscheidend
Für Kunden dürfte künftig vor allem eine Bezeichnung relevant werden:
Raiffeisenbank Korneuburg-Kreuzenstein eGen.
Sie ist aus der bisherigen Raiffeisenbank Korneuburg als übernehmendem Institut hervorgegangen.
Das erklärt zugleich, warum die Konzession der bisherigen Raiffeisenbank Kreuzenstein eGen nicht mehr fortbesteht.
Das ehemals eigenständige Institut ist Teil der verschmolzenen Struktur geworden.