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Collico in vorläufiger Insolvenz: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Collico Verpackungslogistik und Service GmbH mit Sitz in Oberhausen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 2384/26. Nach der Bekanntmachung vom 05.10.2026 wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf aus Duisburg zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Worum es bei Collico geht

Collico tritt seit Jahren als Anbieter rund um Verpackung, Logistik und Service auf. Auf der Firmenwebsite beschreibt sich das Unternehmen als Partner für Verpackungen, Logistik und Service; genannt werden dort unter anderem Verpackungsmaterialien, Versandlösungen, Transportverpackungen und das komplette Verpacken für Kunden. Weitere Branchenverzeichnisse und Handelsregister-nahe Einträge weisen auf denselben Schwerpunkt hin. Zusätzlich finden sich Hinweise auf Mehrwegverpackungen, Lager- und Transportlösungen sowie Beratungsleistungen im Bereich Verpackung. Als gesichert lässt sich damit sagen: Collico ist bzw. war kein reiner Handelsbetrieb, sondern ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf Verpackungslogistik und damit verbundenen Dienstleistungen.

Das Handelsregister nennt als Sitz Oberhausen; in der amtlichen Veröffentlichung ist die Geschäftsanschrift Zum Eisenhammer 11, 46049 Oberhausen angegeben. Die Firma ist unter HRB 9602 beim Amtsgericht Duisburg eingetragen. Angaben zum genauen aktuellen Leistungsumfang können sich geändert haben; belastbar belegt sind vor allem die öffentlich sichtbaren Hinweise aus Firmenauftritt und Registerdaten.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern eine Schutzmaßnahme im vorläufigen Stadium. Sie soll verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder unübersichtlich verwaltet wird. Praktisch heißt das: Verfügungen der Schuldnerin über eigenes Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Außerdem dürfen Drittschuldner, also zum Beispiel Kunden oder Geschäftspartner, die der Firma noch Geld schulden, nicht mehr einfach an Collico zahlen. Stattdessen sollen Zahlungen nur noch nach der gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Für Kunden kann das bedeuten, dass offene Aufträge, Lieferungen oder Garantien zunächst unter Vorbehalt stehen. Für Lieferanten, Dienstleister und andere Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten dokumentiert werden, aber zunächst nicht unbedacht beglichen oder verrechnet werden. Wer Geld an Collico schuldet, sollte die gerichtlichen Vorgaben genau beachten, um nicht doppelt zahlen zu müssen. Ob es später zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt und wie es weitergeht, ist mit dieser Bekanntmachung noch nicht entschieden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge und Lieferungen sofort prüfen und Unterlagen sichern. Wer noch Zahlungen leisten müsste, sollte vorerst die Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin beachten. Gläubiger sollten ihre Ansprüche nachvollziehbar auflisten und auf weitere Mitteilungen des Gerichts oder der Insolvenzverwalterin warten. Wer unsicher ist, sollte fachkundigen rechtlichen Rat einholen.

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