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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Eventus Kiel: Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Das Insolvenzgericht Kiel hat am 5. Oktober 2026 um 14:55 Uhr für die EVENTUS Kiel Veranstaltungsdienste UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kiel im Verfahren 25 IN 247/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Konkret wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber aus Kiel bestellt.

Womit sich das Unternehmen befasst

Nach Angaben aus dem Handelsregister und weiteren Firmenverzeichnissen ist der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft auf Dienst- und Werkleistungen für Veranstaltungen verschiedenster Art gerichtet. Die Firma trat nach außen als Dienstleister für Veranstaltungen auf und war nach eigenen Angaben beziehungsweise Branchenangaben im Bereich Personal- und Arbeitskräftebereitstellung für Events tätig, etwa für Bühnenbau, Konzerte, Messen, Sportevents, Firmenjubiläen und Produktpräsentationen. Belegt ist damit vor allem ein Veranstaltungs- und Personaldienstleistungsangebot; ob und in welchem Umfang diese Leistungen zuletzt noch unverändert erbracht wurden, lässt sich aus den hier ausgewerteten Quellen nicht sicher ableiten.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient zunächst dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, damit bis zur Entscheidung des Gerichts keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Die Firma kann also Vermögen nicht mehr frei verschieben oder Forderungen ohne Kontrolle eintreiben.

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet das vor allem: Offene Rechnungen, Anzahlungen oder sonstige Forderungen sind zunächst besonders gefährdet und sollten genau geprüft werden. Neue Zahlungen an das Unternehmen sollten nur nach sorgfältiger Abstimmung erfolgen, weil sie unter Umständen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen. Wer noch Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte Belege sichern und sich auf mögliche weitere Informationen des Gerichts oder des Insolvenzverwalters einstellen.

Die Sicherungsmaßnahmen sagen noch nichts darüber aus, ob das Unternehmen endgültig insolvent ist oder ob eine Fortführung möglich bleibt. Sie zeigen aber, dass das Gericht Handlungsbedarf sieht, um Vermögenswerte zu schützen. Für Betroffene ist das ein Warnsignal, dass die wirtschaftliche Lage angespannt sein kann.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Forderungen, Verträge, Anzahlungen und Liefernachweise sofort geordnet zusammenstellen. Wer noch offene Zahlungen an die Gesellschaft leisten soll, sollte vorerst keine voreiligen Überweisungen vornehmen, sondern klären, ob und wie Zahlungen noch wirksam erfolgen können. Auch bereits erbrachte Leistungen oder zurückzuzahlende Anzahlungen sollten dokumentiert und zeitnah geprüft werden.

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