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Interne Prüfung deckt Mängel auf: Jobcenter verfolgen Ordnungswidrigkeiten teilweise fehlerhaft

raphaelsilva (CC0), Pixabay

Eine interne Prüfung der Bundesagentur für Arbeit hat erhebliche Mängel beim Umgang mit möglichen Ordnungswidrigkeiten in mehreren Jobcentern festgestellt. Nach den bekannt gewordenen Ergebnissen wurden Verfahren teilweise nicht weiterverfolgt, Verwarnungs- und Bußgelder zu niedrig angesetzt oder Verdachtsfälle verspätet bearbeitet.

Die Prüfung bezog sich allerdings lediglich auf vier Jobcenter. Deshalb lassen sich die Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf sämtliche Jobcenter in Deutschland übertragen.

55 von 240 geprüften Fällen fehlerhaft entschieden

Nach den veröffentlichten Angaben untersuchte die Interne Revision der Bundesagentur insgesamt 240 Fälle. In 55 Fällen wurde die Entscheidung der Jobcenter als fehlerhaft bewertet.

Damit wurde bei knapp 23 Prozent der untersuchten Fälle ein Fehler festgestellt.

Zu den beanstandeten Punkten gehörten unter anderem Fälle, in denen erforderliche Verfahren nicht weiterverfolgt wurden. Außerdem sollen Verwarnungs- und Bußgelder teilweise zu niedrig bemessen worden sein.

Die Prüfung zeigt damit Mängel bei der behördlichen Bearbeitung möglicher Verstöße.

Nicht jeder Verdachtsfall ist Sozialbetrug

Bei der Einordnung ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Aus einem Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit folgt nicht automatisch, dass ein Leistungsempfänger Sozialbetrug begangen hat. Auch eine fehlerhafte Entscheidung eines Jobcenters bedeutet nicht zwangsläufig, dass dadurch ein strafrechtlich relevanter Betrug ungeahndet geblieben ist.

Sozialleistungsbetrug im strafrechtlichen Sinne setzt bestimmte Voraussetzungen voraus und muss im Einzelfall nachgewiesen werden. Daneben gibt es Verstöße, die lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt und beispielsweise mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden können.

Die zugespitzte Aussage, Jobcenter würden „Sozialbetrüger laufen lassen“, geht deshalb über das hinaus, was sich aus den bislang veröffentlichten Prüfungsergebnissen allgemein ableiten lässt.

Fehler können dennoch erhebliche Folgen haben

Unabhängig davon sind die Feststellungen der Internen Revision ernst zu nehmen.

Wenn mögliche Ordnungswidrigkeiten nicht ordnungsgemäß geprüft, Verfahren ohne ausreichenden Grund beendet oder gesetzlich vorgesehene Sanktionen falsch bemessen werden, kann dies die konsequente Durchsetzung des Sozialrechts beeinträchtigen.

Gleichzeitig müssen Jobcenter die Rechte der Betroffenen beachten. Auch bei einem Verdacht darf eine Sanktion nicht automatisch verhängt werden. Jeder Sachverhalt muss geprüft und eine Entscheidung auf eine ausreichende tatsächliche und rechtliche Grundlage gestellt werden.

Das gilt sowohl für die Verfolgung möglicher Verstöße als auch für die Entscheidung, ein Verfahren einzustellen.

Prüfung betrifft vier Jobcenter

Für Verbraucher und Steuerzahler ist zudem entscheidend, den Umfang der Untersuchung richtig einzuordnen.

Geprüft wurden vier Jobcenter und 240 Fälle. Die festgestellten Fehler sind damit ein Hinweis auf konkrete organisatorische und fachliche Probleme in den untersuchten Einrichtungen. Sie belegen jedoch nicht, dass bundesweit in gleichem Umfang fehlerhaft gearbeitet wird.

Um eine solche Aussage treffen zu können, wäre eine wesentlich breitere und repräsentative Untersuchung erforderlich.

Konsequente Kontrolle in beide Richtungen notwendig

Die Ergebnisse machen deutlich, wie wichtig funktionierende Kontrollmechanismen in der Grundsicherung sind.

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen und gesetzliche Mitwirkungspflichten erfüllen. Werden Verstöße festgestellt, müssen die zuständigen Behörden angemessen und auf Grundlage der geltenden Vorschriften reagieren.

Umgekehrt haben Leistungsberechtigte Anspruch darauf, dass Verdachtsfälle sorgfältig geprüft werden und Sanktionen nicht ohne ausreichende Grundlage ausgesprochen werden.

Gerade deshalb ist die Arbeit der Internen Revision von Bedeutung: Sie soll Fehler und Schwachstellen innerhalb der Verwaltung erkennen und Verbesserungen anstoßen.

Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse zeigen bei den vier untersuchten Jobcentern deutlichen Handlungsbedarf. Von einem generellen Versagen aller deutschen Jobcenter oder davon, dass nachgewiesene „Sozialbetrüger“ systematisch unbehelligt blieben, lässt sich aufgrund der bislang bekannten Zahlen jedoch nicht sprechen.

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