Die unter der Firmenbuchnummer FN 477532d eingetragene CMTA AG verfügt damit über eine Konzession, die mehrere Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) umfasst. Die Berechtigung schließt ausdrücklich das Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten ein.
Anlageberatung, Portfolioverwaltung und Auftragsausführung
Zum Umfang der Konzession gehören die Anlageberatung und die Portfolioverwaltung. Darüber hinaus ist die CMTA AG zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen sowie zur Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden berechtigt.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind § 3 Abs. 2 Z 1, Z 2, Z 3 und Z 6 WAG 2018. Die Konzession erfasst damit sowohl Beratungs- und Verwaltungsleistungen als auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kundenaufträgen.
Eigenhandel und Platzierung von Finanzinstrumenten
Die Konzession umfasst außerdem den Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG 2018.
Hinzu kommt die Berechtigung zur Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung nach § 3 Abs. 2 Z 8 WAG 2018 sowie ohne feste Übernahmeverpflichtung nach § 3 Abs. 2 Z 9 WAG 2018. Beide Formen der Platzierung sind somit im veröffentlichten Konzessionsumfang enthalten.
Ebenfalls erfasst sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen für Dritte gemäß § 3 Abs. 2 Z 13 WAG 2018.
Verwahrung, Verwaltung und Devisengeschäfte
Zu den weiteren genehmigten Tätigkeiten zählen die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018. Die CMTA AG ist außerdem zu Devisengeschäften gemäß § 3 Abs. 2 Z 12 WAG 2018 berechtigt.
Die genannten Dienstleistungen beziehen sich auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d und h WAG 2018. Die ausdrückliche Berechtigung zum Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten ist Bestandteil der von der FMA veröffentlichten Konzession.
Mitteilung nennt den gesamten Konzessionsumfang
Die Veröffentlichung beschreibt den Umfang der Konzession nach der Erweiterung. Welche der aufgeführten Dienstleistungen bereits zuvor genehmigt waren und welche mit dem Bescheid neu hinzugekommen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Ebenso enthält sie keine Angaben dazu, wann oder in welchem Umfang die CMTA AG einzelne Dienstleistungen tatsächlich anbieten wird.