Das Insolvenzgericht Charlottenburg in Berlin hat im Verfahren über das Vermögen der White Cloud GmbH mit Sitz in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3615 IN 1700/26 und wurde am 29.09.2026 veröffentlicht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch aus Berlin.
Worum es bei White Cloud GmbH ging
Nach den im Web auffindbaren Angaben trat die White Cloud GmbH als Anbieterin von Shisha-Tabak auf und betrieb dazu einen Online-Shop unter dem Namen White Cloud Shop. Auf der Website werden Shisha-Tabak, E-Zigaretten und weitere Produkte rund um den Wasserpfeifen- und Rauchwarenhandel angeboten. In den Impressums- und Shopangaben wird die Firma mit dem Sitz in Berlin und der Anschrift Haynauer Straße 68, 12249 Berlin genannt. Der Unternehmensgegenstand lässt sich damit nach außen als Handel, Herstellung oder Vertrieb von Shisha-Tabak und verwandten Waren beschreiben; einzelne Registerdetails konnten in den frei zugänglichen Treffern nur teilweise bestätigt werden. Sicher belegbar ist vor allem die Außendarstellung als Tabak- und Vape-Händler mit Online-Vertrieb.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die angeordneten Maßnahmen sind noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern ein Schutzschritt davor. Das Gericht will damit verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung weiter verschlechtert. Praktisch heißt das: Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft werden weitgehend gestoppt, und Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem darf der vorläufige Insolvenzverwalter Bankguthaben und Forderungen einziehen, Sonderkonten eröffnen und die Geschäftsräume prüfen.
Für Kunden kann das bedeuten, dass Bestellungen, Rückzahlungen oder Gewährleistungsansprüche vorerst unsicherer werden, weil Zahlungen und Abläufe nun kontrolliert werden. Für Anleger oder sonstige Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten sorgfältig dokumentiert werden, weil sie im weiteren Verfahren angemeldet werden müssen, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Zahlungsverbot an Drittschuldner zeigt zudem, dass offene Zahlungen nicht mehr ohne Weiteres an die Gesellschaft gehen dürfen, sondern nur noch nach den Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer noch Geld an die White Cloud GmbH schuldet, sollte vor einer Zahlung prüfen, ob die Anordnung schon greift und an wen überhaupt noch mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden darf. Kunden mit offenen Bestellungen oder Rückabwicklungen sollten den Kontakt dokumentieren und spätere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Gläubiger sollten ihre Forderungshöhe genau notieren und auf die nächste Verfahrensphase achten.