Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ZFM Holding GmbH mit Sitz in Neuss mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss datiert vom 26. September 2026 und betrifft das Aktenzeichen 505 IN 42/26.
Was die Entscheidung bedeutet
Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird in einem solchen Fall nicht eröffnet, weil die erforderliche finanzielle Grundlage fehlt.
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23579 eingetragene ZFM Holding GmbH mit der Anschrift Stresemannallee 4 b, 41460 Neuss. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Hintergrund des Verfahrens
Dem Beschluss lag ein Antrag eines Gläubigers vom 17. Februar 2026 zugrunde, der am 24. Februar 2026 bei Gericht eingegangen war. Das Gericht prüfte den Antrag im Insolvenzeröffnungsverfahren und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens nicht erfüllt sind, weil die vorhandene Masse nicht ausreicht.
Folgen für das Unternehmen
Für die ZFM Holding GmbH bedeutet die Entscheidung, dass das Insolvenzverfahren nicht in die reguläre Durchführung übergeht. Für Gläubiger heißt das in der Praxis, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens geordnet geprüft und verteilt werden können.
Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage war und keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden waren. Ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt wurde, ergibt sich aus der Bekanntmachung nicht.
Einordnung
Solche gerichtlichen Entscheidungen werden öffentlich bekannt gemacht, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wurde, das Verfahren aber wegen fehlender Masse nicht eröffnet werden kann. Im Fall der ZFM Holding GmbH endete das Verfahren bereits vor einer eigentlichen Insolvenzeröffnung.