Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BYTYQI Betonsanierung GmbH mit Sitz in Germering mangels Masse abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung lag damit nicht genügend verwertbares Vermögen vor, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die BYTYQI Betonsanierung GmbH, eingetragen beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 285087. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Landsberger Straße 98 in 82110 Germering. Als Geschäftsführer ist Jaha Alban benannt.
Geschäftsfeld des Unternehmens
Nach der Veröffentlichung ist die Gesellschaft im Bereich Maurerarbeiten, Altbausanierung, Pflasterarbeiten, Verputzarbeiten, Betonsanierung sowie Holz- und Bautenschutz tätig. Das Unternehmen bewegt sich damit in klassischen Bau- und Sanierungsleistungen, die insbesondere bei Bestandsgebäuden und Instandsetzungsprojekten gefragt sind.
Folge der Abweisung mangels Masse
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass ein Insolvenzverfahren regulär eröffnet wurde. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um das Verfahren durchzuführen. Für Gläubiger ist dies oft ein Hinweis darauf, dass offene Forderungen voraussichtlich nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens befriedigt werden können.
Für das Unternehmen selbst ist eine solche Entscheidung ein schwerer wirtschaftlicher Einschnitt. Sie zeigt, dass weder genügend Vermögen noch ausreichende finanzielle Mittel vorhanden waren, um die Verfahrenskosten zu tragen. Damit endet das Verfahren bereits vor der eigentlichen Eröffnung.
Einordnung der Entscheidung
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts fällt unter die Veröffentlichungen zu Abweisungen mangels Masse. Solche Bekanntmachungen dienen der öffentlichen Information über den Verfahrensstand eines Unternehmens und machen sichtbar, dass ein Insolvenzantrag zwar gestellt, das Verfahren aber nicht eröffnet wurde.
Im Fall der BYTYQI Betonsanierung GmbH datiert die Veröffentlichung auf den 29.09.2026. Damit ist der Beschluss amtlich dokumentiert und für Beteiligte sowie die Öffentlichkeit nachvollziehbar.