Nach den Angaben der BaFin versuchen die unbekannten Betreiber von horizoninvestmentsa(.)com offenbar, bei Interessenten den Eindruck zu erwecken, die dort angebotenen Leistungen stammten von der Horizon Investment S.A.
Genau dies trifft nach Angaben der deutschen Finanzaufsicht nicht zu.
BaFin spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch
Die Abgrenzung ist für Verbraucher entscheidend.
Die BaFin erklärt, dass die Horizon Investment S.A. von der Schweizer Finanzaufsicht FINMA beaufsichtigt werde. Die Angebote auf der beanstandeten Internetseite stammen nach Angaben der BaFin jedoch nicht von dieser Gesellschaft.
Die Finanzaufsicht bezeichnet den Vorgang ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.
Damit richtet sich die Warnung nicht gegen die echte Horizon Investment S.A., sondern gegen die unbekannten Betreiber der Website, die deren Identität beziehungsweise Namen für ihre Angebote verwenden.
Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website in Deutschland Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis erbringen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich die jeweils erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Die BaFin weist regelmäßig auf Anbieter hin, bei denen Anhaltspunkte für ein unerlaubtes Angebot bestehen.
Die aktuelle Information basiert nach Angaben der Behörde auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Namensähnlichkeit ist kein Beleg für Seriosität
Der Fall zeigt ein besonderes Risiko bei Finanzangeboten im Internet.
Verbraucher können auf eine Website stoßen, deren Betreiber den Namen eines tatsächlich existierenden und beaufsichtigten Unternehmens verwenden. Eine Recherche nach dem Firmennamen kann dann zunächst den Eindruck vermitteln, dass es sich um einen regulierten Anbieter handelt.
Genau deshalb reicht es nicht aus, lediglich zu überprüfen, ob eine gleich oder ähnlich bezeichnete Gesellschaft tatsächlich existiert.
Entscheidend ist, ob Website, Kontaktdaten und handelnde Personen tatsächlich diesem beaufsichtigten Unternehmen zugeordnet werden können.
Im vorliegenden Fall hat die BaFin diese entscheidende Abgrenzung bereits vorgenommen: Die unbekannten Betreiber von horizoninvestmentsa(.)com sind nach ihrer Mitteilung nicht mit der von der FINMA beaufsichtigten Horizon Investment S.A. gleichzusetzen.
Vor Überweisungen Anbieter genau überprüfen
Wer über eine bislang unbekannte Website zu einer Geldanlage oder anderen Finanztransaktion aufgefordert wird, sollte insbesondere prüfen, mit welchem Rechtsträger tatsächlich ein Vertrag geschlossen werden soll.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Geld auf Konten überwiesen werden soll, deren Empfänger nicht nachvollziehbar zum angeblichen Anbieter passt, oder wenn Ansprechpartner auf schnelle Einzahlungen drängen.
Auch die Verwendung eines bekannten Unternehmensnamens, professionell gestalteter Unterlagen oder vermeintlicher Registrierungsdaten ist für sich genommen kein Beweis dafür, dass tatsächlich das genannte beaufsichtigte Unternehmen hinter einem Angebot steht.
Warnung ist keine strafrechtliche Verurteilung
Die Formulierung der BaFin ist ebenfalls genau zu beachten.
Die Behörde spricht hinsichtlich der unbekannten Betreiber vom Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die Warnung ist damit nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung der hinter der Website stehenden Personen gleichzusetzen.
Beim Identitätsmissbrauch ist die Aussage dagegen eindeutig: Nach Angaben der BaFin stammen die Angebote nicht von der beaufsichtigten Horizon Investment S.A.